Die wichtigsten Straftaten

Für den Sicherheitsdienst sind insbesondere folgende Straftatbestände von Bedeutung:

• Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
• Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB)
• Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
• Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (§ 132a StGB)
• Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB)
• Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB)
• Meineid (§ 154 StGB)
• Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
• Beleidigung (§ 185 StGB)
• Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
• Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
• Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
• Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)

Körper- und Freiheitsdelikte:

• Körperverletzung (§ 223 StGB)
• Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
• Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
• Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
• Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
• Nötigung (§ 240 StGB)
• Bedrohung (§ 241 StGB)

Vermögens- und Eigentumsdelikte:

• Diebstahl (§ 242 StGB)
• Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
• Diebstahl mit Waffen / Bandendiebstahl / Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB)
• Unterschlagung (§ 246 StGB)
• Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)
• Raub (§ 249 StGB)
• Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
• Erpressung (§ 253 StGB)
• Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
• Begünstigung (§ 257 StGB)
• Strafvereitelung (§ 258 StGB)
• Hehlerei (§ 259 StGB)
• Betrug (§ 263 StGB)
• Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
• Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Sachdelikte:

• Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
• Brandstiftung (§ 306 StGB)

Diese Straftaten treten im Arbeitsalltag von Sicherheitskräften besonders häufig auf und sind daher prüfungs- und praxisrelevant.


Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Straftaten sind für den Sicherheitsdienst besonders wichtig?
Straftaten gegen Hausrecht, Eigentum, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Straftat betrifft direkt das Hausrecht?
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Straftaten sind bei Diebstahl besonders relevant?
Diebstahl (§ 242 StGB), besonders schwerer Fall (§ 243 StGB), Raub (§ 249 StGB).
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Warum müssen Sicherheitsmitarbeiter diese Straftaten kennen?
Um Straftaten zu erkennen und rechtssicher zu handeln.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• in eine Wohnung, Geschäftsräume, ein befriedetes Besitztum oder in abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs
• unbefugt eindringt
oder
• sich ohne Erlaubnis dort aufhält und
• sich trotz Aufforderung eines Berechtigten nicht entfernt

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen


§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Beispiel 1
In einem Club kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Besucherinnen. Gegen Nina wird daraufhin ein Hausverbot für ein Jahr ausgesprochen, woraufhin sie die Diskothek verlässt.

Kurze Zeit später schiebt Nina den Zaun im Raucherbereich zur Seite und betritt erneut den Hausrechtsbereich. Damit begeht sie Hausfriedensbruch.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Hausfriedensbruch vor?
Beim widerrechtlichen Eindringen oder Nichtverlassen trotz Aufforderung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Orte sind geschützt?
Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum, bestimmte abgeschlossene Räume.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher Vorsatz ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und welche Tatart ist es?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr; Vergehen.

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB)

Objektiver Tatbestand
Strafbar ist, wer
• in einer Art und Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen,
mit der Begehung schwerer Straftaten droht, z. B.:
     • Landfriedensbruch
     • Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
     • Raub
     • vergleichbare schwere Straftaten

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB vor?
Wenn in einer Weise gedroht wird, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Mit welchen Taten wird typischerweise gedroht?
Mit schweren Straftaten wie Mord, Raub oder Landfriedensbruch.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher Vorsatz ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre; Vergehen.

Amtsanmaßung nach § 132 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• ohne Befugnis Aufgaben eines öffentlichen Amtes übernimmt (z. B. sich als Polizei oder Ordnungsamt ausgibt)
oder
• unberechtigt eine Handlung vornimmt, die ausschließlich Amtsträgern zusteht (z. B. Strafzettel für falsch parkende Fahrzeuge ausstellt)

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beispiel 1
Max zieht sich eine Polizeiuniform an und gibt sich als Polizist aus. Er verfolgt Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, hält sie an und verlangt von ihnen Verwarnungsgelder.

Damit übt Max unbefugt ein öffentliches Amt aus und begeht Amtsanmaßung.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Amtsanmaßung vor?
Wenn jemand unbefugt ein öffentliches Amt ausübt oder hoheitliche Handlungen vornimmt.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Nenne ein typisches Beispiel.
Sich als Polizei ausgeben oder unbefugt Strafzettel verteilen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre; Vergehen.

Missbrauch von Titeln nach § 132a StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer ohne Berechtigung
• Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt
• geschützte Berufsbezeichnungen benutzt (z. B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater)
• sich als öffentlich bestellter Sachverständiger bezeichnet
• Uniformen, Amtskleidung oder Amtsabzeichen trägt

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Was regelt §132a StGB?
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was regelt §132a StGB?
Herr Becker betritt den Eingangsbereich eines Krankenhauses. Um Zugang zum Behandlungsbereich zu erhalten, gibt er sich unberechtigt als „Dr. med.“ aus.

Damit begeht Herr Becker einen Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen nach § 132a StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt ein Missbrauch nach § 132a StGB vor?
Wenn jemand unbefugt geschützte Titel, Berufsbezeichnungen, Uniformen oder Abzeichen führt oder trägt.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Nenne ein Beispiel.
Tragen einer Polizeiuniform oder Führen des Titels „Arzt“ ohne Berechtigung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr; Vergehen.

Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar ist, wer zuverlässig Kenntnis von der Planung schwerer Straftaten erhält, zu einem Zeitpunkt, an dem Tat oder Erfolg noch verhindert werden können, und dennoch keine Meldung bei einer zuständigen Stelle (z. B. Polizei) oder beim Bedrohten macht.

Beispiele:
• geplanter Angriffskrieg
• geplanter Mord
• geplanter Raub
• vergleichbare schwere Straftaten

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
   1. (weggefallen)

   2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,

   3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,

   4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,

   5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),

   6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,

   7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder

   8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

   1. von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder

   2. von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.

   (3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Beispiel 1
Martin teilt Laura mit, dass er am nächsten Tag eine Bankfiliale in Paderborn überfallen will. Zur Bekräftigung zeigt er ihr eine Sturmhaube und eine Schusswaffe.

Trotz dieses Wissens informiert Laura weder die Bank noch die Polizei.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann macht man sich nach § 138 StGB strafbar?
Wenn man von einer geplanten schweren Straftat erfährt und diese nicht anzeigt, obwohl sie noch verhindert werden kann.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Straftaten sind erfasst?
Besonders schwere Straftaten wie Mord, Raub oder Angriffskrieg.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; Vergehen.

Unwahre Aussage ohne Eid § 153 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar macht sich, wer
• vor Gericht oder einer anderen zur Zeugenvernehmung befugten Stelle (nicht z. B. bei einer polizeilichen Vernehmung)
• als Zeuge
• ohne Eid eine falsche Aussage macht

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf

Beispiel 1
Um Daniel vor einer Bestrafung zu bewahren, macht sein Freund Marc vor Gericht bewusst falsche Angaben zum Tatgeschehen.

Damit begeht Marc eine falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine falsche uneidliche Aussage vor?
Wenn ein Zeuge vor Gericht oder einer zuständigen Vernehmungsstelle falsch aussagt.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Gilt das auch bei einer polizeilichen Vernehmung?
Nein.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren; Vergehen.

Meineid nach § 154 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar macht sich, wer
• vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden berechtigten Stelle aussagt
• dabei vereidigt ist
• eine falsche Aussage macht

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr

Einordnung
• Verbrechen

Versuch
• strafbar


Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Strafgesetzbuch (StGB) § 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Beispiel 1
Michael wird während einer Gerichtsverhandlung vom Richter vereidigt. Anschließend macht er seine Aussage unter Eid. Später stellt sich heraus, dass Michael bewusst falsche Angaben gemacht hat, um einer Bestrafung zu entgehen.
Damit begeht Michael einen Meineid nach § 154 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht?
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wie ist die Tat einzuordnen und ist der Versuch strafbar?
Verbrechen; der Versuch ist strafbar.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann begeht man einen Meineid?
Wenn man vor einer zur Eidesabnahme berechtigten Stelle falsch schwört.

Unberechtigte Beschuldigung einer Person § 164 StGB

§ 164 StGB – Falsche Verdächtigung

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine andere Person gegenüber einer Behörde oder öffentlich
• obwohl er weiß, dass der Vorwurf nicht stimmt
• einer rechtswidrigen Tat beschuldigt
• um ein behördliches Verfahren oder eine Maßnahme (z. B. Festnahme) gegen diese Person herbeizuführen

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Beispiel 1
Sabrina möchte Laura schaden. Deshalb geht Sabrina zur Polizei und behauptet bewusst, Laura würde in ihrem Keller eine illegale Hanfplantage betreiben.

Aufgrund dieser Anzeige dringt die Polizei gewaltsam in Lauras Wohnung ein, um eine Durchsuchung durchzuführen.

Sabrina begeht damit eine falsche Verdächtigung, da sie Laura wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt, um ein behördliches Verfahren auszulösen.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine falsche Verdächtigung vor?
Wenn jemand eine andere Person wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wo muss die Verdächtigung erfolgen?
Bei einer Behörde oder öffentlich.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; Vergehen.

Beleidigung nach § 185 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine andere Person
• durch Worte, Schrift, Bilder oder eine Tätlichkeit
• in ihrer Ehre herabsetzt oder missachtet

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
• oder Geldstrafe

Bei Beleidigung durch eine Tätlichkeit
• Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Strafgesetzbuch (StGB) § 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beispiel 1
Als Karl dem Thomas die Vorfahrt nimmt, reagiert Thomas wütend und beschimpft Karl mit einer ehrverletzenden und grob herabsetzenden Äußerung.

Karl fühlt sich dadurch persönlich angegriffen und in seiner Ehre verletzt.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Beleidigung vor?
Bei der Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer Person.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: In welcher Form kann eine Beleidigung erfolgen?
Durch Wort, Schrift, Bild oder eine Tätlichkeit.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, bei Tätlichkeit bis 2 Jahre; Vergehen.

Unbefugte Aufzeichnung des gesprochenen Wortes § 201 StGB

§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer unbefugt
• das nicht öffentlich gesprochene Wort einer anderen Person aufzeichnet
• eine solche Aufnahme benutzt oder an Dritte weitergibt
• ein Gespräch abhört, das nicht für seine Kenntnis bestimmt ist
• ein abgehörtes oder aufgezeichnetes Gespräch öffentlich mitteilt

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Geldstrafe
• oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Beispiel 1
Sebastian erhält einen Anruf von seiner ehemaligen Partnerin. Ohne ihr Wissen nimmt er das Telefongespräch auf.

Später verwendet Sebastian die Tonaufnahme, um seine Ex-Partnerin unter Druck zu setzen.

Damit verletzt Sebastian die Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes nach § 201 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor?
Wenn das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt aufgenommen, abgehört oder weitergegeben wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Handlungen sind konkret strafbar?
Heimliche Tonaufnahme, Abhören mit Gerät, Weitergabe oder öffentliche Mitteilung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

Unzulässige Bildaufnahmen im privaten Bereich nach § 201a StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer den höchstpersönlichen Lebensbereich einer anderen Person verletzt, indem er
• ohne Erlaubnis Bildaufnahmen von einer Person anfertigt oder überträgt, die sich in einer Wohnung oder in einem vergleichbar geschützten Raum befindet
• ohne Befugnis Aufnahmen erstellt oder verbreitet, die eine hilflose Lage der betroffenen Person zeigen
• solche Bildaufnahmen verwendet oder anderen zugänglich macht
• rechtmäßig hergestellte Aufnahmen ohne Zustimmung an Dritte weitergibt

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Geldstrafe
• oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

   1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

   2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

   3. eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,

   4. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht

   5. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und in den Fällen der Nummern 1 und 2 dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. Dies gilt unter den gleichen Voraussetzungen auch für eine Bildaufnahme von einer verstorbenen Person.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

   1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder

   2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2 und 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 oder 5, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was besagt §201a StGB?
Patrick beobachtet die Wohnung seiner ehemaligen Partnerin durch ein Fenster, um herauszufinden, was sie zu Hause macht und ob sie einen neuen Partner hat. Als der neue Freund die Wohnung betritt, macht Patrick Fotos von beiden in der Wohnung.

Diese Bilder will Patrick später nutzen, um seine Ex-Partnerin damit zu konfrontieren. Damit verletzt er den höchstpersönlichen Lebensbereich durch unbefugte Bildaufnahmen.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre; Vergehen; Versuch nicht strafbar.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Verletzung nach § 201a StGB vor?
Wenn unbefugt Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich gefertigt oder verbreitet werden.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Situationen sind besonders geschützt?
Wohnung oder gegen Einblick geschützter Raum sowie hilflose Personen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.

Unbefugtes Öffnen oder Lesen fremder Briefe nach § 202 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• einen verschlossenen Brief oder ein anderes Schriftstück öffnet,
• obwohl dieses nicht für seine Kenntnis bestimmt ist
• oder sich ohne Öffnen Kenntnis vom Inhalt verschafft (z. B. durch Durchleuchten)

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Geldstrafe
• oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt

   1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

   2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was regelt §202 StGB?
Waldemar arbeitet am Empfang als Sicherheitsmitarbeiter und ist auch für das Verteilen der Post zuständig.

Waldemar hat Interesse an Sibylle aus der Rechtsabteilung und möchte gerne wissen, was in dem Brief für Sibylle steht. Daher öffnet Waldemar den Brief erst vorsichtig, liest den Text und verschließt den Brief danach wieder vorsichtig.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Verletzung des Briefgeheimnisses vor?
Wenn ein fremder verschlossener Brief oder ein Schriftstück unbefugt geöffnet wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Ist auch das Lesen ohne Öffnen strafbar?
Ja, z. B. durch Durchleuchten oder andere Mittel.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr; Vergehen; Versuch nicht strafbar.

Unbefugter Zugriff auf geschützte Daten nach § 202a StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• sich selbst oder einer anderen Person
• ohne Berechtigung Zugang zu Daten verschafft,
• die nicht für ihn bestimmt sind
• und besonders gegen unbefugten Zugriff gesichert sind (z. B. durch ein Passwort),
• indem er diese Sicherung überwindet (z. B. durch Hacken)

Bei den Daten handelt es sich ausschließlich um digital gespeicherte Daten.

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Geldstrafe
• oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar

Strafgesetzbuch (StGB) § 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten:
Tobias möchte wissen, was seine frühere Partnerin inzwischen macht. Dafür knackt er unbefugt das Passwort ihres E-Mail-Kontos und verschafft sich Zugriff auf private Nachrichten und persönliche Daten.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Ausspähen von Daten vor?
Wenn sich jemand unbefugt Zugang zu besonders gesicherten, digitalen Daten verschafft.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Daten sind erfasst?
Nur digital gespeicherte Daten.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; Vergehen; Versuch nicht strafbar.

Körperliche Misshandlung nach § 223 StGB

§ 223 StGB – Körperverletzung

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine andere Person
• körperlich misshandelt, also deren körperliches Wohlbefinden beeinträchtigt
• oder die Gesundheit schädigt, indem er eine körperliche Verletzung verursacht

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Beispiel 1
Marco und Julia geraten in einen Streit darüber, wer das gemeinsame Kind am Wochenende betreuen soll. Als Julia laut und aufgebracht wird, schlägt Marco ihr mit der Faust ins Gesicht.

Damit begeht Marco eine vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Körperverletzung vor?
Bei körperlicher Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer Person.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was gilt als körperliche Misshandlung?
Jede Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens, z. B. Zufügen von Schmerz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

Körperverletzung mit gefährlichen Mitteln nach § 224 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer eine Körperverletzung begeht
• durch das Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
• unter Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
• durch einen hinterlistigen Überfall
• gemeinsam mit einer anderen Person
• oder durch eine Behandlung, die das Leben gefährden kann

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Merksatz:
Gefährliche Körperverletzung = Art der Tat (§ 224 StGB).
Schwere Körperverletzung = Folgen der Tat (§ 226 StGB).
Strafgesetzbuch (StGB) § 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung

   1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

   2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

   3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

   4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

   5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Beispiel 1
Daniel und Laura streiten darüber, wer das gemeinsame Kind am kommenden Wochenende betreuen soll. Als Laura lauter wird, greift Daniel zu einem Kerzenständer und schlägt ihr damit ins Gesicht.

Durch den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs begeht Daniel eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?
Wenn eine Körperverletzung besonders schwere, dauerhafte Folgen hat.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Folgen sind erfasst?
Verlust von Sinnesfunktionen, Verlust oder dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Körperglieds, dauernde Entstellung, Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit/Behinderung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?

Körperverletzung mit schweren Folgen nach § 226 StGB

Objektiver Tatbestand
Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn eine Körperverletzung dazu führt, dass das Opfer
• das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert
• ein wichtiges Körperglied verliert oder dieses dauerhaft nicht mehr benutzen kann (z. B. ein Bein)
• dauerhaft erheblich entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung verfällt

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren

Einordnung
• Verbrechen

Versuch
• strafbar

Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung
• Die gefährliche Körperverletzung beschreibt die Art und Weise der Tatbegehung
• Die schwere Körperverletzung beschreibt die schweren und dauerhaften Folgen der Tat


Strafgesetzbuch (StGB) § 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

   1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

   2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

   3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Beispiel 1
Markus und Nadine streiten darüber, wer das gemeinsame Kind am kommenden Wochenende betreuen darf. Als Nadine lauter wird, drückt Markus ihr mit zwei Fingern in beide Augen.

Infolge der Tat verliert Nadine das Sehvermögen auf beiden Augen. Damit liegt eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB vor.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine gefährliche Körperverletzung vor?
Wenn eine Körperverletzung auf eine besonders gefährliche Art begangen wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Begehungsarten sind erfasst?
Gift, Waffe/gefährliches Werkzeug, hinterlistiger Überfall, gemeinschaftlich, lebensgefährdende Behandlung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren; Vergehen; Versuch strafbar.

Körperverletzung durch Unachtsamkeit nach § 229 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• durch mangelnde Sorgfalt
• einer anderen Person
• eine Körperverletzung verursacht

Subjektiver Tatbestand
• Fahrlässigkeit

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 229 Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beispiel 1
Timo möchte Sarah zeigen, wie man mit einem Messer einen Stock schnitzt. Dabei rutscht ihm das Messer unbeabsichtigt ab und er schneidet Sarah in die Hand.

Timo handelt fahrlässig und begeht damit eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor?
Wenn eine Körperverletzung durch Fahrlässigkeit verursacht wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was bedeutet Fahrlässigkeit?
Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wie ist die Tat einzuordnen und ist der Versuch strafbar?
Vergehen; der Versuch ist nicht strafbar.

Freiheitsberaubung nach § 239 StG

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• einen anderen Menschen einsperrt
• oder ihn auf andere Weise daran hindert, sich frei zu bewegen

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
   1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder    2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Beispiel 1
Anna möchte sich mit ihren Freundinnen treffen. Peter ist damit nicht einverstanden, hält Anna fest und sperrt sie anschließend in einem Abstellraum ein.

Damit entzieht Peter Anna ihre Fortbewegungsfreiheit und begeht eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Freiheitsberaubung vor?
Wenn jemand einen anderen einsperrt oder ihm auf andere Weise die Freiheit entzieht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wie ist die Tat einzuordnen und ist der Versuch strafbar?
Einsperren oder Freiheitsberaubung eines Menschen.Vergehen; Versuch strafbar.

Nötigung nach § 240 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• einen anderen Menschen
• rechtswidrig
• durch Gewalt oder durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel
• zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zwingt

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

   1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

   2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Beispiel 1
Marko benötigt dringend noch Hausaufgaben für die Mathestunde am morgigen Tage. Die Hausaufgaben lässt er sonst immer von Sven machen. Also geht Marko zu Sven um ihm den Auftrag zu geben. Sven hat heute aber keine Zeit und sagt ab. Daraufhin packt Marko den Sven und droht ihm mit einem Faustschlag. Daraufhin lenkt Sven ein.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Nötigung vor?
Wenn jemand durch Gewalt oder Drohung zu einem Verhalten gezwungen wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist ein empfindliches Übel?
Ein Nachteil, der geeignet ist, Druck auszuüben.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

Bedrohung nach § 241 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• einen anderen Menschen
• mit der Begehung eines Verbrechens
• gegen ihn selbst oder eine ihm nahestehende Person
• bedroht

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.

(5) Die für die angedrohte Tat geltenden Vorschriften über den Strafantrag sind entsprechend anzuwenden.

Beispiel 1
In einer Diskothek stößt Kevin versehentlich Marco an. Marco reagiert sofort wütend und schreit: „Was soll das, du Idiot? Wenn du nachher rausgehst, warte ich auf dich und dann bringe ich dich um!“

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Bedrohung vor?
Wenn jemand einem anderen die Begehung eines Verbrechens androht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Gegen wen kann sich die Bedrohung richten?
Gegen die Person selbst oder eine ihr nahestehende Person.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr; Vergehen; Versuch nicht strafbar.

Wegnahme fremden Eigentums nach § 242 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine fremde Sache, die ihm nicht oder nicht vollständig gehört,
• die beweglich ist,
• einem anderen wegnimmt, also dessen Gewahrsam bricht und neuen Gewahrsam begründet,
• um sich selbst oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Beispiel 1
Daniel betritt einen Elektronikmarkt. Dort entdeckt er ein neues Smartphone und steckt es in seine Jackentasche. Anschließend geht er durch den Kassenbereich und verlässt das Geschäft, ohne den Artikel zu bezahlen.

Damit nimmt Daniel eine fremde bewegliche Sache in Zueignungsabsicht weg und begeht einen Diebstahl nach § 242 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten:Wann liegt ein Diebstahl vor?
Wenn eine fremde bewegliche Sache weggenommen wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was bedeutet Wegnahme?
Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Absicht muss vorliegen?
Vorsatz und die rechtswidrige Zueignungsabsicht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

Schwerwiegender Diebstahl nach § 243 StGB

Objektiver Tatbestand
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn ein Diebstahl begangen wird und dabei
• in einen Raum eingebrochen, eingestiegen oder mit einem falschen Schlüssel bzw. Werkzeug eingedrungen wird oder sich der Täter dort verborgen hält
• eine Sache aus einem verschlossenen Behältnis oder hinter einer besonderen Sicherung entwendet wird
• der Diebstahl gewerbsmäßig erfolgt
• aus einem Gotteshaus oder einem der Religionsausübung dienenden Raum eine dem Gottesdienst oder der Verehrung dienende Sache gestohlen wird
• ein Gegenstand von besonderer Bedeutung für Wissenschaft, Kunst, Geschichte oder Technik aus einer allgemein zugänglichen Sammlung oder Ausstellung entwendet wird
• die Hilflosigkeit einer Person, ein Unglücksfall oder eine allgemeine Gefahr ausgenutzt wird
• Waffen, Kriegswaffen oder Sprengstoff gestohlen werden

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar

Strafgesetzbuch (StGB) § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.    zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,

2.    eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,

3.    gewerbsmäßig stiehlt,

4.    aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,

5.    eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,

6.    stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder

7.    eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.
Beispiel 1
Kurz vor Ladenschluss betritt Markus ein Kaufhaus, das um 22:00 Uhr schließt. Um einen nächtlichen Einbruch zu vermeiden, versteckt er sich im Gebäude und lässt sich nach Geschäftsschluss einschließen.

In der Nacht nimmt Markus mehrere hochwertige Gegenstände an sich und verlässt das Kaufhaus anschließend durch ein Fenster.

Durch das sich verborgen halten in einem Geschäftsraum und den anschließenden Diebstahl liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor?
Wenn ein Diebstahl unter besonders erschwerenden Umständen begangen wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Nenne typische Fälle des § 243 StGB.
Einbruch, besonders gesicherte Sache, gewerbsmäßiger Diebstahl, Diebstahl aus Kirche, Ausnutzen von Hilflosigkeit.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren; Vergehen; Versuch nicht strafbar.

Bewaffneter Diebstahl nach § 244 StGB



Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer einen Diebstahl begeht und dabei
• selbst oder gemeinsam mit einer anderen Person eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt
• als Mitglied einer Bande zusammen mit mindestens einem weiteren Bandenmitglied stiehlt
• in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel bzw. anderem Werkzeug eindringt
• oder sich zum Zweck des Diebstahls in der Wohnung verborgen hält

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.    einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter

   a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

   b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

2.    als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder

3.    einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Beispiel 1
Lukas wird von dem bekannten Täter K. das Handy aus der Hand gerissen. Während der Tat führt K. eine Schusswaffe bei sich.

Damit liegt ein Diebstahl mit Waffen nach § 244 StGB vor.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was bedeutet „Diebstahl mit Waffen“?
Der Täter oder ein Beteiligter führt eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Diebstahl unter Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was besagt §244 StGB?
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren; Vergehen; Versuch strafbar.

Unterschlagung nach § 246 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine fremde Sache, die ihm nicht oder nicht vollständig gehört,
• die beweglich ist,
• sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,
• ohne den Gewahrsam eines anderen brechen zu müssen

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar

Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung
• Beim Diebstahl erfolgt zunächst eine Wegnahme durch Bruch fremden Gewahrsams
• Bei der Unterschlagung liegt keine Wegnahme vor, da der Täter die Sache bereits besitzt


Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist Unterschlagung?
Claudia leiht sich in der Stadtbibliothek mehrere Bücher für vier Wochen aus. Nach Ablauf der Leihfrist gibt sie die Bücher jedoch nicht zurück, sondern behält sie dauerhaft bei sich.

Da Claudia die Bücher bereits rechtmäßig besessen hat und sie sich anschließend rechtswidrig zueignet, liegt eine Unterschlagung nach § 246 StGB vor.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Unterschlagung vor?
Wenn sich jemand eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist der Unterschied zum Diebstahl?
Bei der Unterschlagung gibt es keine Wegnahme, der Täter hat die Sache bereits.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

Diebstahl geringwertiger Sachen nach § 248a StGB

Der Diebstahl oder die Unterschlagung einer geringwertigen Sache wird grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, wenn der Wert der Sache etwa bis 50 Euro beträgt.

Eine Strafverfolgung kann jedoch auch ohne Antrag erfolgen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht.


Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was regelt §248a StGB?
Diebstahl von geringwertigen Sachen.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt § 248a StGB vor?
Bei Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen bis etwa 50 €.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wie wird die Tat grundsätzlich verfolgt?
Nur auf Antrag des Geschädigten.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Gibt es Ausnahmen vom Antragsprinzip?
Ja, bei besonderem öffentlichen Interesse.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Handelt es sich um ein Offizial- oder Antragsdelikt?
Antragsdelikt.

Diebstahl unter Gewaltanwendung nach § 249 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• gegen eine andere Person Gewalt anwendet oder mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben droht
• dadurch eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt
• und dies mit dem Ziel tut, sich selbst oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen

Erläuterung
Raub ist ein Diebstahl, der mit Gewalt oder Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben
vor oder während der Wegnahme verbunden ist.

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr

Einordnung
• Verbrechen

Versuch
• strafbar

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist Raub?
Strafgesetzbuch (StGB) § 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist Raub?
Tobias tritt Jonas von hinten in die Beine, sodass dieser zu Boden stürzt. Anschließend hält Tobias ihn am Boden fest und durchsucht dabei seine Taschen. Er nimmt ein Portemonnaie an sich und flüchtet.

Durch die Gewaltanwendung zur Wegnahme einer fremden Sache begeht Tobias einen Raub nach § 249 StGB.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt ein Raub vor?
Wenn eine fremde bewegliche Sache mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben weggenommen wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wie lässt sich Raub einfach erklären?
Diebstahl plus Gewalt oder lebensbedrohliche Drohung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz und Zueignungsabsicht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr; Verbrechen; Versuch strafbar.

Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird
• gegen eine Person Gewalt anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht
• um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu halten

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr

Einordnung
• Verbrechen

Versuch
• strafbar

Strafgesetzbuch (StGB) § 252 Räuberischer Diebstahl
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was regelt §252 StGB?
Kevin stiehlt in einem Elektronikmarkt eine Spielekonsole. Als er den Laden verlassen will, wird er vom Ladendetektiv Herr Braun angesprochen und angehalten.

Um im Besitz der gestohlenen Ware zu bleiben, schlägt Kevin dem Detektiv plötzlich ins Gesicht und flüchtet anschließend.

Durch die Gewaltanwendung nach einem Diebstahl auf frischer Tat begeht Kevin einen räuberischen Diebstahl nach § 252 StGB.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt räuberischer Diebstahl vor?
Wenn der Täter nach einem Diebstahl auf frischer Tat Gewalt anwendet oder droht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wozu wird die Gewalt oder Drohung eingesetzt?
Um im Besitz der gestohlenen Sache zu bleiben.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr; Verbrechen; Versuch strafbar.

§253 StGB – Erpressung

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine andere Person
• auf rechtswidrige Weise
• durch Gewalt oder durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel
• zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zwingt
• und dadurch dem Vermögen des Opfers oder eines Dritten einen Nachteil zufügt
• um sich selbst oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern

Erläuterung
Eine Erpressung ist eine Nötigung, bei der
• ein Vermögensnachteil beim Opfer entsteht
• und ein Vermögensvorteil beim Täter oder einem Dritten eintritt

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar

Strafgesetzbuch (StGB) § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Beispiel 1
T. bringt die Tochter von B. in seine Gewalt. Einige Tage später kontaktiert T. den Vater und fordert 200.000 Euro, andernfalls werde das Kind nicht freigelassen.

Durch die Drohung und die Forderung von Geld begeht T. eine Erpressung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine Erpressung vor?
Wenn jemand durch Gewalt oder Drohung zu einem Verhalten gezwungen wird und dadurch ein Vermögensnachteil entsteht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist der Unterschied zur Nötigung?
Bei der Erpressung kommt ein Vermögensnachteil beim Opfer und ein Vorteil beim Täter hinzu.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz und Bereicherungsabsicht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

§255 StGB – Räuberische Erpressung

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine Erpressung begeht
• und dabei Gewalt gegen eine Person anwendet
• oder mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben droht

Erläuterung
Eine räuberische Erpressung ist eine Erpressung,
• die mit Gewalt
• oder mit einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verbunden ist

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr

Einordnung
• Verbrechen

Versuch
• strafbar

Strafgesetzbuch (StGB) § 255 Räuberische Erpressung
Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.
Beispiel 1
Tobias kommt seinem Opfer Jan entgegen. Tobias hält Jan ein Messer an den Hals und fordert die Herausgabe von Handy und Portemonnaie. Aus Angst übergibt Jan die Gegenstände.

Durch die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben begeht Tobias eine räuberische Erpressung nach § 255 StGB.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt eine räuberische Erpressung vor?
Wenn eine Erpressung mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wie lässt sich räuberische Erpressung einfach erklären?
Erpressung plus Gewalt oder lebensbedrohliche Drohung.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr; Verbrechen; Versuch strafbar.

Unterstützung eines Täters nach der Tat nach § 257 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• einer anderen Person
• die zuvor eine rechtswidrige Tat begangen hat
• bewusst Hilfe leistet
• um den Vorteil aus dieser Tat zu sichern

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• nicht strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 257 Begünstigung
(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Dies gilt nicht für denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur Begünstigung anstiftet.

(4) Die Begünstigung wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn der Begünstiger als Täter oder Teilnehmer der Vortat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte. § 248a gilt sinngemäß.

Beispiel 1
Thomas hat eine Bank überfallen. Als er merkt, dass die Polizei bereits nach ihm sucht, bietet ihm Laura an, die Beute bei sich zu verstecken.

Laura bringt das Geld in ihr Gartenhaus und versteckt es dort, damit Thomas den Vorteil aus der Straftat behalten kann.

Damit begeht Laura eine Begünstigung nach § 257 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Begünstigung vor?
Wenn jemand einem Täter nach der Tat hilft, die Vorteile der Tat zu sichern.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wem wird geholfen?
Einer Person, die bereits eine rechtswidrige Tat begangen hat.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; Vergehen; Versuch nicht strafbar.

Umgang mit durch Straftaten erlangten Sachen nach § 259 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• eine Sache
• die eine andere Person durch ein rechtswidriges Vermögensdelikt erlangt hat
• ankauft, sich selbst oder einem Dritten verschafft
• weiterverkauft oder beim Weiterverkauf hilft
• um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


MStrafgesetzbuch (StGB) § 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Beispiel 1
Lukas hat mehrere Mobiltelefone aus Diebstählen erlangt. Da er sie selbst nicht behalten möchte, entscheidet er sich, die Geräte weiterzuverkaufen. Am nächsten Tag verkauft Lukas die Handys auf einem Schulhof an andere Personen.

Durch das Weiterveräußern von gestohlenen Sachen zur eigenen Bereicherung begeht Lukas eine Hehlerei nach § 259 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Hehlerei vor?
Wenn jemand eine aus einer rechtswidrigen Tat erlangte Sache übernimmt oder weiterveräußert.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Handlungen zählen zur Hehlerei?
Ankaufen, Sichverschaffen, Verkaufen oder beim Verkauf helfen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz und Bereicherungsabsicht.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

Betrug nach § 263 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• in der Absicht handelt, sich selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen
• dadurch das Vermögen einer anderen Person schädigt
• indem er falsche Tatsachen vorspiegelt
• oder wahre Tatsachen entstellt oder verschweigt
• und dadurch bei dem Opfer einen Irrtum hervorruft oder aufrechterhält

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

   1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

   2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

   3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

   4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

   5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) (weggefallen)

Beispiel 1
Markus tauscht in einem Supermarkt die Preisetiketten an zwei Paar Schuhen aus. Er entfernt das Etikett von einem günstigen Paar und klebt es auf ein deutlich teureres Paar.

An der Kasse bezahlt Markus anschließend nur den niedrigeren Preis und erhält die teuren Schuhe.

Durch das Vortäuschen falscher Tatsachen und den dadurch verursachten Irrtum an der Kasse begeht Markus einen Betrug nach § 263 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist Betrug?
Jemand täuscht, um Geld oder einen Vorteil zu bekommen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wie wird getäuscht?
Durch Lügen oder Verschweigen wichtiger Tatsachen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist die Folge für das Opfer?
Ein Vermögensschaden.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.

Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGBn

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• sich die Leistung eines Automaten erschleicht
• oder die Leistung eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes unbefugt nutzt
• oder die Beförderung mit einem Verkehrsmittel ohne Berechtigung in Anspruch nimmt
• oder sich den Zutritt zu einer Veranstaltung ohne Erlaubnis verschafft

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Beispiel 1
Sandra steigt in eine Straßenbahn ein, obwohl sie kein gültiges Ticket gekauft hat, und lässt sich dennoch befördern.

Damit erschleicht Sandra die Beförderungsleistung eines Verkehrsmittels und begeht eine Straftat nach § 265a StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was bedeutet „Erschleichen von Leistungen“?
Leistungen nutzen, ohne dafür zu bezahlen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Leistungen sind gemeint?
Automaten, Verkehrsmittel, Telekommunikation, Veranstaltungen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr; Vergehen; Versuch strafbar.

Herstellung oder Veränderung falscher Urkunden nach § 267 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• mit dem Ziel der Täuschung im Rechtsverkehr
• eine Urkunde herstellt, die nicht echt ist
• oder den Inhalt einer echten Urkunde verändert
• oder eine gefälschte oder verfälschte Urkunde verwendet

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist Urkundenfälschung?
Herstellung oder Gebrauch falscher Urkunden.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist Urkundenfälschung?
Herstellung oder Gebrauch falscher Urkunden.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Urkundenfälschung vor?
Wenn zur Täuschung im Rechtsverkehr mit Urkunden manipuliert wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Handlungen sind strafbar?
Unechte Urkunde herstellen, echte Urkunde verfälschen oder eine falsche Urkunde benutzen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr; Vergehen; Versuch strafbar.

Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen nach § 303 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer
• rechtswidrig
• eine fremde Sache
• beschädigt, also die Substanz verletzt, sodass die Sache noch nutzbar bleibt
• oder zerstört, sodass die Sache nicht mehr brauchbar ist
• oder das äußere Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und dauerhaft verändert

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
• oder Geldstrafe

Einordnung
• Vergehen

Versuch
• strafbar

Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.
Beispiel 1
Eine Gruppe Jugendlicher beschädigt nachts eine abgestellte S-Bahn, indem sie die Fensterscheiben zerkratzt.

Durch das erhebliche und dauerhafte Verändern des Erscheinungsbildes der fremden Sache liegt eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB vor.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten:Wann liegt Sachbeschädigung vor?
Wenn eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder dauerhaft verändert wird.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Was ist der Unterschied zwischen Beschädigen und Zerstören?
Beschädigen: Sache bleibt nutzbar. Zerstören: Sache ist unbrauchbar.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre; Vergehen; Versuch strafbar.

Zerstörung von Sachen durch Feuer nach § 306 StGB

Objektiver Tatbestand
Strafbar handelt, wer fremde
• Gebäude, Hütten, Betriebsstätten, Maschinen, Warenlager
• Kraftfahrzeuge sowie Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge
• Wälder, Heiden, Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
• vorsätzlich in Brand setzt
• oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört

Subjektiver Tatbestand
• Vorsatz

Strafe
• Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren

Einordnung
• Verbrechen

Versuch
• strafbar


Strafgesetzbuch (StGB) § 306 Brandstiftung
(1) Wer fremde

   1. Gebäude oder Hütten,

   2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,

   3. Warenlager oder -vorräte,

   4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,

   5. Wälder, Heiden oder Moore oder

   6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Beispiel 1
Vor zwei Wochen beobachtet der Jäger Karl, wie Thomas und Benjamin illegal Holz aus dem Wald stehlen. Aus Rache beschließen Thomas und Benjamin, dem Jäger zu schaden.

In der Nacht setzen sie die Wohnhütte von Karl in Brand. Durch das vorsätzliche Inbrandsetzen eines fremden Gebäudes begehen Thomas und Benjamin eine Brandstiftung nach § 306 StGB.

Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Wann liegt Brandstiftung vor?
Wenn fremde Sachen in Brand gesetzt oder durch Brandlegung zerstört werden.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Sachen sind besonders geschützt?
Gebäude, Fahrzeuge, Betriebsstätten, Maschinen, Wälder und landwirtschaftliche Anlagen.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welcher subjektive Tatbestand ist erforderlich?
Vorsatz.
Mündliche Prüfungsfragen mit Kurzantworten: Welche Strafe droht und wie ist die Tat einzuordnen?
Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren; Verbrechen; Versuch strafbar.