Was sind Waffen?
Waffen sind Gegenstände,
die zum Angriff oder zur Verteidigung dienen
oder dafür geeignet sind.
Man unterscheidet mehrere Arten von Waffen:
1. Schusswaffen
Dazu gehören Feuerwaffen,
Luft- und Federdruckwaffen
sowie wichtige Teile von Schusswaffen.
2. Gleichgestellte Gegenstände
Zum Beispiel Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen,
Armbrüste oder Harpunen.
3. Tragbare Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt sind
4. Tragbare Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung geeignet sind
und ausdrücklich im Gesetz genannt werden.
Auch unbrauchbar gemachte Waffen,
Spielzeugwaffen,
Kriegswaffen
und Nachbildungen gelten als Waffen,
unterliegen aber besonderen gesetzlichen Regeln.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Schusswaffen,
Munition und gleichgestellten Gegenständen
verboten oder erlaubnispflichtig.
Wichtige waffenrechtliche Erlaubnisse sind:
1. Waffenbesitzkarte
2. Munitionserwerbsschein
3. Kleiner Waffenschein
4. Waffenschein
5. Schießerlaubnis
Begriffe im Umgang mit Waffen
Besitzen
Eine Waffe oder Munition besitzt,
wer die tatsächliche Kontrolle darüber hat.
Überlassen
Überlassen bedeutet,
einer anderen Person
den Besitz einer Waffe oder Munition zu geben,
zum Beispiel durch Übergabe.
Erwerben
Erwerben heißt,
die tatsächliche Gewalt
über eine Waffe oder Munition zu bekommen,
zum Beispiel durch Kauf oder Ausleihen.
Führen
Führen bedeutet,
eine Waffe oder Munition
außerhalb der eigenen Wohnung,
der eigenen Geschäftsräume,
des eigenen befriedeten Besitztums
oder einer Schießstätte bei sich zu haben.
Schießen
Schießen liegt vor,
wenn mit einer Schusswaffe Geschosse,
Kartuschenmunition,
Reizstoffe
oder pyrotechnische Munition abgefeuert werden.
Was ist eine Waffenbesitzkarte?
Der Erwerb und der Besitz von Waffen
sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Diese Erlaubnis nennt man Waffenbesitzkarte.
Ist noch keine Waffe eingetragen,
gilt die Waffenbesitzkarte zunächst ein Jahr.
Nach dem Eintrag einer Waffe
bleibt die Waffenbesitzkarte gültig,
solange alle Voraussetzungen
für den Waffenbesitz erfüllt sind.
Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte:
• Volljährigkeit
• Waffensachkunde
• persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
(z. B. keine relevanten Vorstrafen)
• keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
• ein anerkanntes Bedürfnis
(z. B. Jäger oder Sportschütze)
Was ist ein kleiner Waffenschein?
Der kleine Waffenschein berechtigt
ausschließlich zum Führen von PTB-Waffen
(z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen).
Das Schießen mit solchen Waffen
ist nur mit einer zusätzlichen Schießerlaubnis erlaubt.
Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein:
• Volljährigkeit
• persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
(z. B. keine relevanten Vorstrafen)
• keine Alkohol-, Drogenabhängigkeit
oder Geisteskrankheit
• sichere und fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
Was ist ein Waffenschein?
Ein Waffenschein erlaubt das Führen einer Schusswaffe.
Das Schießen mit der Waffe
ist nur mit einer zusätzlichen Schießerlaubnis erlaubt.
Der Waffenschein ist maximal drei Jahre gültig
und kann danach bis zu zwei Mal verlängert werden.
Voraussetzungen für einen Waffenschein:
• Volljährigkeit
• persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
(z. B. keine relevanten Vorstrafen)
• keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
• Waffensachkunde
• Haftpflichtversicherung
• besonderer Bedarf
(erhöhte Gefährdung von Leib oder Leben,
die durch das Führen einer Waffe reduziert werden kann)
Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen
Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen
verschießen Geschosse durch einen Lauf.
Die Geschossenergie beträgt dabei
maximal 7,5 Joule.
Diese Waffen gelten als Schusswaffen,
unterliegen jedoch besonderen
waffenrechtlichen Regelungen.
Sie dürfen nur dann als solche Waffen gelten,
wenn sie das Prüfzeichen
„F im Fünfeck“ tragen.
Waffenrechtliche Bestimmungen
Erwerb und Besitz
• erlaubnisfrei
• keine Waffenbesitzkarte notwendig
• erst ab 18 Jahren erlaubt
(sonst Ordnungswidrigkeit)
• sichere und fachgerechte Aufbewahrung
sowie Schutz vor unbefugtem Zugriff
Überlassen
• nur an berechtigte Personen erlaubt
• Überlassen an Unbefugte ist eine Ordnungswidrigkeit
Führen
• erlaubnispflichtig
• ein normaler Waffenschein ist erforderlich
• der kleine Waffenschein reicht nicht aus
• ohne Waffenschein liegt eine Straftat vor
(Einziehung der Waffe möglich)
• Führen auf öffentlichen Veranstaltungen
ist eine Straftat
• Führen bei Demonstrationen
ist ebenfalls eine Straftat
Schießen
• erlaubnispflichtig
• nur mit Schießerlaubnis erlaubt
• ohne Erlaubnis handelt es sich
um eine Ordnungswidrigkeit
Was sind PTB-Waffen?
PTB-Waffen sind Reizstoff-, Schreckschuss-
und Signalwaffen.
Es handelt sich meist um Pistolen oder Revolver,
die Platzpatronen,
Reizstoffe
oder pyrotechnische Munition verschießen.
Dabei werden keine Geschosse
durch einen Lauf getrieben.
Deshalb gelten PTB-Waffen nicht als Schusswaffen,
werden aber waffenrechtlich
als gleichgestellte Gegenstände behandelt.
Diese Waffen sind so gebaut,
dass keine echten Geschosse
verschossen werden können.
PTB-Waffen sind in Deutschland
nur mit einem gültigen Prüfzeichen erlaubt.
Dieses besteht aus der Aufschrift
„PTB“ mit Prüfnummer im Kreis.
Waffen ohne dieses Prüfzeichen
sind verboten.
Jeder Umgang damit ist strafbar.
Waffenrechtliche Bestimmungen
Erwerb und Besitz
• erlaubnisfrei
• keine Waffenbesitzkarte notwendig
• erst ab 18 Jahren erlaubt
(sonst Ordnungswidrigkeit)
• sichere Aufbewahrung
und Schutz vor unbefugtem Zugriff
Überlassen
• nur an berechtigte Personen erlaubt
• sonst Ordnungswidrigkeit
Führen
• erlaubnispflichtig
• kleiner Waffenschein erforderlich
• ohne Waffenschein liegt eine Straftat vor
(Waffe kann eingezogen werden)
• Ausweispflicht
bei Kontrollen durch Behörden
• Führen auf besonderen öffentlichen Veranstaltungen
ist eine Ordnungswidrigkeit
• Führen bei Demonstrationen
ist eine Straftat
Schießen
• erlaubnispflichtig
• nur mit Schießerlaubnis erlaubt
• sonst Ordnungswidrigkeit
Was sind Schusswaffen?
Schusswaffen sind Gegenstände,
die zum Angriff oder zur Verteidigung,
zur Signalgebung,
zur Markierung,
zur Distanzinjektion
oder für Spiel und Sport bestimmt sind.
Kennzeichnend ist,
dass bei ihnen Geschosse
durch einen Lauf getrieben werden.
Waffenrechtliche Bestimmungen
Erwerb und Besitz
• erlaubnispflichtig
• Waffenbesitzkarte erforderlich
• fachgerechte Aufbewahrung
und Sicherung vor unbefugtem Zugriff
Überlassen
• nur an berechtigte Personen erlaubt
Führen
• erlaubnispflichtig
• normaler Waffenschein erforderlich
• ohne Waffenschein liegt eine Straftat vor
(Einziehung durch die Behörde möglich)
• Ausweispflicht
bei Kontrollen durch Behörden
• Führen auf besonderen öffentlichen Veranstaltungen
ist eine Ordnungswidrigkeit
• Führen bei Demonstrationen
ist eine Straftat
Ausnahme
Der Transport einer Schusswaffe ist erlaubt,
wenn sie nicht schussbereit
und nicht zugriffsbereit ist
und zu einem erlaubten Zweck
von einem Ort zu einem anderen gebracht wird.
Schießen
• erlaubnispflichtig
• nur mit Schießerlaubnis erlaubt
• sonst Ordnungswidrigkeit
Was ist Munition?
Als Munition gelten verschiedene Arten von
Lade- und Schussmitteln.
Dazu gehören:
• Patronenmunition
(Hülse mit Ladung und Geschoss)
• Kartuschenmunition
(Hülse mit Ladung ohne Geschoss)
• hülsenlose Munition
(Ladungen ohne Hülse,
mit oder ohne Geschoss)
• pyrotechnische Munition
(Munition mit pyrotechnischen Stoffen)
Der Erwerb und der Besitz von Munition
sind grundsätzlich erlaubnispflichtig
und nur mit einem Munitionserwerbsschein erlaubt.
Wie müssen Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden?
Wer Schusswaffen oder Munition besitzt,
muss diese so aufbewahren,
dass sie nicht verloren gehen
und nicht von Unbefugten genommen werden können.
Für erlaubnisfreie Waffen
(z. B. Luftdruckwaffen oder Schlagstöcke)
reicht mindestens
ein verschlossenes Behältnis.
Erlaubnispflichtige Kurzwaffen
müssen in einem Sicherheitsbehältnis
nach DIN/EN 1143-1
mit Widerstandsgrad 0 aufbewahrt werden.
Für Langwaffen
oder für mehr als zehn Kurzwaffen
gelten strengere Vorschriften.
Erlaubnispflichtige Munition
muss in einem Stahlblechbehältnis
mit Schwenkriegelschloss
oder einem gleichwertigen Behältnis gelagert werden.
Grundsätzlich müssen Schusswaffen
und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden.
Ausnahmen gelten nur
bei bestimmten zugelassenen Sicherheitsbehältnissen.
Was sind erlaubnisfreie Schusswaffen?
Erlaubnisfreie Schusswaffen sind Waffen,
für deren Besitz oder Führen
keine besondere Erlaubnis erforderlich ist,
wenn sie bestimmte Eigenschaften erfüllen.
Spielzeugwaffen
Spielzeugwaffen verschießen Geschosse
mit maximal 0,5 Joule
oder nutzen Zündblättchen,
Zündbänder, Zündringe oder Knallkorken.
Diese Waffen dürfen von jeder Person
erworben, besessen und geführt werden.
Achtung:
Sehen Spielzeugwaffen echten Feuerwaffen
sehr ähnlich,
gilt ein Führungsverbot.
Soft-Air-Waffen
Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie
von maximal 0,5 Joule
sind erlaubnisfrei.
Soft-Air-Waffen über 0,5 Joule
unterliegen den Vorschriften
für Druckluft-, Federdruck-
und CO₂-Waffen.
Auch hier gilt:
Sehen sie echten Schusswaffen ähnlich,
dürfen sie nicht öffentlich geführt werden.
Nachbildungen und Attrappen
Nachbildungen sind keine echten Schusswaffen
und können nicht schießen,
sehen aber wie Waffen aus.
Sie unterliegen grundsätzlich
keinen Erlaubnispflichten,
dürfen jedoch nicht in der Öffentlichkeit
geführt werden.
Ausnahme:
Sind sie mindestens 50 % kleiner
als das Original
oder deutlich in Neonfarben gekennzeichnet,
ist das Führen erlaubt.
Ausnahmen von Erlaubnispflichten
Für das Erwerben,
den Besitz,
das Führen
und das Schießen von Waffen
gibt es verschiedene gesetzliche Ausnahmen.
Diese Ausnahmen
sind im §12 WaffG geregelt.
Was sind Messer?
Ein Messer ist ein Gegenstand,
der meist aus einem Griff und einer Klinge besteht.
Messer können unterschiedliche Zwecke haben,
zum Beispiel für den Kampf,
für handwerkliche Arbeiten
oder für den Alltag,
etwa in der Küche.
Messer gelten als Gebrauchsmesser
und unterliegen keinen waffenrechtlichen Einschränkungen,
wenn sie einseitig geschliffen sind,
eine Klingenlänge von unter 12 cm haben
und nur mit beiden Händen zu öffnen sind.
Waffenrechtliche Einschränkungen
Messer,
die mit einer Hand geöffnet werden können
(Einhandmesser),
unterliegen einem Führungsverbot.
Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm
dürfen nicht geführt werden.
Eine Ausnahme besteht nur bei berechtigtem Interesse,
zum Beispiel beim Transport nach dem Kauf,
ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Bestimmte Messerarten
wie Säbel,
Schwerter
oder Dolche
dürfen ebenfalls nicht geführt werden.
Gibt es verbotene Messer?
Ja.
Der Besitz,
das Führen
und jeder andere Umgang
mit Springmessern,
Fallmessern,
Butterflymessern
und Faustmessern
ist in Deutschland verboten.
Was sind Hieb- und Stoßwaffen?
Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände,
die dafür bestimmt sind,
durch Hiebe,
Stöße,
Stiche,
Schläge
oder Würfe
Verletzungen zu verursachen.
Beispiele sind Schlagstöcke,
Einsatzstöcke,
Schwerter
oder Degen.
Sport- oder Gebrauchsgegenstände
gelten nicht als Hieb- und Stoßwaffen,
wenn sie nicht zu diesem Zweck hergestellt wurden,
zum Beispiel Baseballschläger oder Werkzeuge.
Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen
ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.
Auf öffentlichen Veranstaltungen
stellt es sogar eine Straftat dar.
Achtung
Auch Sicherheitsmitarbeiter
dürfen Schlagstöcke in der Öffentlichkeit
grundsätzlich nicht führen.
Eine Ausnahmegenehmigung
kann vom Unternehmer
bei der zuständigen Behörde beantragt werden,
wird aber nur sehr selten erteilt.
Waffenrechtliche Bestimmungen
Erwerb und Besitz
• ab 18 Jahren erlaubt
Überlassen
• nur an Personen über 18 Jahre
Führen
• grundsätzlich verboten
• nur wenige gesetzliche Ausnahmen
Sonstige Gegenstände
Tierabwehrsprays / Pfeffersprays
Pfefferspray,
das ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist,
unterliegt keinen waffenrechtlichen Einschränkungen.
Es darf von jeder Person erworben und geführt werden.
Verboten ist das Führen jedoch
auf Veranstaltungen,
die dem Versammlungsgesetz unterliegen,
zum Beispiel Demonstrationen.
Reizstoffsprühgeräte (z. B. CS-Gas)
Reizstoffsprühgeräte,
die nicht für die Tierabwehr bestimmt sind,
dürfen erst ab 14 Jahren erworben und geführt werden.
Diese Geräte müssen ein Prüfsiegel haben
und in Reichweite sowie Sprühdauer begrenzt sein.
Auf öffentlichen Veranstaltungen
(z. B. Kirmes)
besteht ein Führungsverbot.
Außerdem gilt Ausweispflicht,
ein Ausweis muss mitgeführt werden.
Taser
Taser dürfen nur von Personen ab 18 Jahren
erworben und geführt werden.
Der Taser muss ein gültiges PTB-Prüfzeichen haben
und gesundheitlich unbedenklich sein,
sonst ist er verboten.
Auch hier gilt Ausweispflicht.
Auf Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz
besteht ein Führungsverbot.
Welche Gegenstände sind verboten?
In Deutschland gibt es viele Gegenstände,
bei denen jeder Umgang verboten ist.
Dazu zählen zum Beispiel:
• Schlagring
• Schlagringmesser
• Stahlrute
• Totschläger
• Wurfsterne
• Molotow-Cocktails
• Präzisionsschleudern
• Nun-Chakus
• Air-Taser
• Waffen,
die als Alltagsgegenstände getarnt sind
Eine vollständige Liste
aller verbotenen Gegenstände
findet sich in Anlage 2 des WaffG.
Welche Regelungen gelten für das Bewachungsgewerbe?
Grundsätzlich gelten die Vorschriften des Waffengesetzes
auch für das Bewachungsgewerbe.
Der §28 WaffG regelt zusätzlich,
wie Bewachungsunternehmen
mit Waffen umgehen dürfen.
Ein Bewachungsunternehmen
darf Waffen nur dann erwerben,
besitzen oder führen,
wenn ein besonderes Bedürfnis vorliegt.
Ein solches Bedürfnis besteht,
wenn besonders gefährdete Personen
oder Objekte geschützt werden müssen.
Die Genehmigung gilt immer nur
für konkrete Aufgaben.
Führt ein Mitarbeiter im Dienst eine Waffe,
benötigt er selbst keinen eigenen Waffenschein.
Der Waffenschein wird auf das Unternehmen
oder den Unternehmer ausgestellt.
Jeder bewaffnete Mitarbeiter
muss der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Erst nach erfolgreicher Prüfung
darf die Waffe im Dienst getragen werden.
