Was sind die Unfallverhütungsvorschriften?
Unfallverhütungsvorschriften dienen dazu,
Arbeitsunfälle zu vermeiden
und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
Sie werden von den Berufsgenossenschaften erstellt.
Für das Sicherheitsgewerbe
ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung
und damit vergleichbar mit Krankenkassen
für Arbeitsunfälle.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Regeln.
Sie müssen von Unternehmern
und Mitarbeitern eingehalten werden,
ähnlich wie Gesetze.
Wichtige Unfallverhütungsvorschriften
im Sicherheitsgewerbe:
• DGUV Vorschrift 1 –
„Grundsätze der Prävention“
• ASR A 1.3 –
„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
am Arbeitsplatz“
• DGUV Vorschrift 23 –
„Wach- und Sicherungsdienste“
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 enthält
allgemeine und branchenübergreifende Regeln,
die bei der Ausübung eines Gewerbes
eingehalten werden müssen.
Sie regelt unter anderem:
• allgemeine Vorschriften und den Geltungsbereich
• Pflichten des Unternehmers,
zum Beispiel die Unterweisung der Beschäftigten
• Pflichten der Versicherten,
etwa die Mitwirkung am Arbeitsschutz
• die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
wie Sicherheitsbeauftragte,
Maßnahmen bei besonderen Gefahren,
Erste Hilfe
und persönliche Schutzausrüstung
• mögliche Ordnungswidrigkeiten
Allgemeine Vorschriften
§1 DGUV Vorschrift 1 – Geltungsbereich
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gelten für alle inländischen Arbeitnehmer (also auch Mitarbeiter aus dem Ausland die in Deutschland arbeiten)
Pflichten des Unternehmers
• Der Unternehmer hat Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie wirksame Erste-Hilfe zu treffen.
• Der Unternehmer darf keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen.
• Der Unternehmer hat die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Versicherten durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
• Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden.
• Der Unternehmer muss seine Mitarbeiter zum Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen (mind. 1× jährlich, Unterweisung muss dokumentiert werden).
• Der Unternehmer darf nur Mitarbeiter einsetzen, die für die jeweilige Aufgabe unter Berücksichtigung von Gefahren und Gesundheit geeignet sind.
• Der Unternehmer muss unberechtigten Personen den Zutritt oder Aufenthalt in bestimmten Arbeitsbereichen verwehren, wenn dadurch Gefahren entstehen können.
• Der Unternehmer muss Arbeitsmittel bei auftretenden Mängeln unverzüglich stilllegen oder einziehen.
• Der Unternehmer muss seinen Mitarbeitern die geltenden und relevanten Unfallverhütungsvorschriften zugänglich machen.
Pflichten der Versicherten
• Die Versicherten sind verpflichtet, die Arbeitsschutzmaßnahmen des Arbeitgebers zu befolgen und zu unterstützen (einschließlich Erste-Hilfe).
• Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten.
• Gefahren durch Defekte an Schutzvorrichtungen oder Schutzsystemen sind unverzüglich dem Unternehmer, dem Sicherheitsbeauftragten oder dem Betriebsarzt zu melden.
• Weist ein Arbeitsmittel einen Mangel auf, ist dieser sofort zu beseitigen oder – falls dies nicht möglich ist – umgehend zu melden.
• Arbeitsmittel dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung und den Anweisungen genutzt werden.
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
• Der Unternehmer hat je nach Anforderung Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
• Der Unternehmer muss Maßnahmen organisieren, die bei Notfällen wie Explosionen oder Bränden greifen.
• Der Unternehmer muss ausreichend Personal im Brandschutz und in der Brandbekämpfung unterweisen.
• Bei Arbeitsplätzen im Freien (z. B. Parkplätze) hat der Unternehmer Schutzmaßnahmen gegen Wettereinflüsse zu treffen.
• Der Unternehmer hat Maßnahmen und die erforderlichen Sachmittel für eine wirksame Erste Hilfe bereitzustellen.
• Der Unternehmer muss – je nach Aufgabe – die notwendige persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen bestimmte Regelungen der DGUV Vorschrift 1 stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Diese Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
