Bürgerliches Recht – Was ist das?
Das Bürgerliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen in Deutschland. Es definiert Rechte, Pflichten und Ansprüche im täglichen Leben.
Was ist eine Sache?
Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand, der von Menschen genutzt oder besessen werden kann.
Eigentum – Eigentümer
Eigentum ist das umfassende Recht an einer Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfügen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Besitz – Besitzer
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Der Besitzer muss nicht Eigentümer sein.
Besitzdienerschaft – Besitzdiener
Ein Besitzdiener übt Besitz für den Besitzer aus, z.B. ein Arbeitnehmer, der das Eigentum seines Arbeitgebers verwaltet.
Vorsätzlich / Fahrlässig
Vorsätzlich handelt, wer eine Tat bewusst begeht. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt.
Widerrechtlich / Rechtswidrig
Widerrechtlich oder rechtswidrig ist eine Handlung, die gegen das Gesetz oder die Rechte Dritter verstößt.
Verbotene Eigenmacht
Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand ohne Erlaubnis des Eigentümers in dessen Rechte eingreift.
Fundrecht
Das Fundrecht regelt den Umgang mit verlorenen Sachen.
Hausrecht
Der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks darf Regeln für dessen Nutzung festlegen.
Personengruppen
Personen können in Minderjährige, Volljährige, Eigentümer, Besitzer oder besondere Gruppen unterteilt werden, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Unerlaubte Handlung / Schadensersatzpflicht
Wer einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen (Schadensersatzpflicht).
Unerlaubte Handlung – Minderjährige
Minderjährige haften nur beschränkt für Schäden, abhängig von Einsichtsfähigkeit und Alter.
Tierhalterhaftung
Wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die das Tier verursacht.
Rechtsgüter
Rechtsgüter sind schützenswerte Interessen wie Leben, Gesundheit, Eigentum oder Freiheit.
Rechtfertigungsgründe
Handlungen, die normalerweise rechtswidrig wären, können unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, z.B. Notwehr.
Notwehr – §227 BGB
Notwehr ist die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs, soweit erforderlich.
Allgemeine Selbsthilfe – §229 BGB
Eigentum darf zurückgeholt werden, wenn der Eigentümer selbst handelt und keine Gefahr für andere besteht.
Selbsthilfe des Besitzers – §859 BGB
Besitzer dürfen Besitz verteidigen oder zurückerlangen, wenn sie unmittelbar gestört werden.
Selbsthilfe des Besitzerdieners – §860 BGB
Besitzdiener dürfen in bestimmten Grenzen Besitz im Auftrag des Besitzers verteidigen.
Defensivnotstand – §228 BGB
Ein Schaden darf vermieden werden, wenn die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Aggressivnotstand – §904 BGB
Ein Schaden darf durch Eingriff in fremdes Eigentum vermieden werden, wenn Gefahr für eigenes Rechtsgut besteht.
Verhältnismäßigkeit der Mittel
Maßnahmen müssen angemessen und erforderlich sein, um ein Ziel zu erreichen.
Schikaneverbot
Rechtsausübung darf nicht zu reiner Schikane oder Missbrauch führen.
Bürgerliches Recht – Was ist das?
Das Bürgerliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen in Deutschland. Es definiert Rechte, Pflichten und Ansprüche im täglichen Leben.
Was ist eine Sache?
Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand, der von Menschen genutzt oder besessen werden kann.
Eigentum – Eigentümer
Eigentum ist das umfassende Recht an einer Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfügen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Besitz – Besitzer
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Der Besitzer muss nicht Eigentümer sein.
Besitzdienerschaft – Besitzdiener
Ein Besitzdiener übt Besitz für den Besitzer aus, z.B. ein Arbeitnehmer, der das Eigentum seines Arbeitgebers verwaltet.
Vorsätzlich / Fahrlässig
Vorsätzlich handelt, wer eine Tat bewusst begeht. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt.
Widerrechtlich / Rechtswidrig
Widerrechtlich oder rechtswidrig ist eine Handlung, die gegen das Gesetz oder die Rechte Dritter verstößt.
Verbotene Eigenmacht
Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand ohne Erlaubnis des Eigentümers in dessen Rechte eingreift.
Fundrecht
Das Fundrecht regelt den Umgang mit verlorenen Sachen.
Hausrecht
Der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks darf Regeln für dessen Nutzung festlegen.
Personengruppen
Personen können in Minderjährige, Volljährige, Eigentümer, Besitzer oder besondere Gruppen unterteilt werden, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Bürgerliches Recht – Was ist das?
Das Bürgerliche Recht (auch Zivilrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und betrifft alltägliche Dinge wie Verträge, Besitz, Eigentum, Schadenersatz und Privatrechte.
Was ist eine Sache?
Eine Sache ist nach §90 BGB jeder körperliche Gegenstand, also alles, was man anfassen kann. Dazu gehören bewegliche und unbewegliche Sachen.
Eigentum – Eigentümer
Der Eigentümer hat die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Er darf über die Sache frei bestimmen, verkaufen, verschenken oder verändern.
Besitz – Besitzer
Besitz bedeutet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Der Besitzer muss nicht der Eigentümer sein.
Besitzdienerschaft – Besitzdiener
Ein Besitzdiener hat tatsächliche Kontrolle, aber nicht im eigenen Namen, sondern für einen anderen. Er ist Weisungen unterworfen.
vorsätzlich / fahrlässig
Vorsatz: jemand will den Schaden oder nimmt ihn bewusst in Kauf.
Fahrlässigkeit: jemand verletzt die Sorgfaltspflicht, ohne den Schaden zu wollen.
widerrechtlich / rechtswidrig
Beide Begriffe bedeuten „nicht erlaubt“. Im BGB meint „widerrechtlich“ meist einen Eingriff ohne Berechtigung.
Verbotene Eigenmacht
Wer einem anderen den Besitz ohne Erlaubnis entzieht oder stört, begeht verbotene Eigenmacht (§858 BGB).
Fundrecht
Wer eine verlorene Sache findet, hat Pflichten: Abgabe an den Besitzer oder Fundbüro. Finderlohn ist möglich.
Hausrecht
Der Hausrechtsinhaber bestimmt, wer die Räume betreten darf. Er kann Personen verweisen oder ein Hausverbot aussprechen.
Personengruppen
Im BGB gibt es natürliche Personen, juristische Personen und geschäftsunfähige bzw. beschränkt geschäftsfähige Personen.
Unerlaubte Handlung / Schadensersatzpflicht
Wer eine rechtswidrige Handlung begeht und einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen (§823 BGB).
Unerlaubte Handlung – Minderjährige
Minderjährige haften nur eingeschränkt. Entscheidend ist die Einsichtsfähigkeit.
Tierhalterhaftung
Tierhalter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht (§833 BGB).
Rechtsgüter
Rechtsgüter sind geschützte Werte wie Leben, Gesundheit, Eigentum, Freiheit.
Rechtfertigungsgründe
Rechtfertigungsgründe machen eine Handlung trotz Eingriff in Rechte rechtmäßig, z.B. Notwehr oder Notstand.
Notwehr – §227 BGB
Notwehr ist die Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff. Die Handlung muss erforderlich und angemessen sein.
Allgemeine Selbsthilfe – §229 BGB
Erlaubt ist Selbsthilfe, wenn staatliche Hilfe zu spät käme, z.B. Festhalten eines Diebes bis Polizei eintrifft.
Selbsthilfe des Besitzers – §859 BGB
Der Besitzer darf Besitzentziehungen sofort rückgängig machen. Auch „verbotene Eigenmacht“ darf abgewehrt werden.
Selbsthilfe des Besitzdieners – §860 BGB
Besitzdiener wie Sicherheitsmitarbeiter dürfen Angriffe auf den Besitz ihres Auftraggebers abwehren.
Defensivnotstand – §228 BGB
Man darf eine Sache beschädigen, wenn von ihr eine Gefahr ausgeht und dies zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.
Aggressivnotstand – §904 BGB
Man darf fremde Sachen nutzen oder beschädigen, um eine akute Gefahr abzuwehren, wenn der Nutzen größer ist als der Schaden.
Verhältnismäßigkeit der Mittel
Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Nicht mehr tun als nötig.
Schikaneverbot
Niemand darf seine Rechte ausschließlich dazu benutzen, einem anderen zu schaden (§226 BGB).
