Gewerberecht
Das Gewerberecht regelt die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland. Es definiert Voraussetzungen, Pflichten und Rechte von Unternehmern, die ein Gewerbe betreiben wollen.
Es stellt sicher, dass Unternehmen rechtskonform arbeiten und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.
Bewachungsgewerbe
Das Bewachungsgewerbe umfasst alle Tätigkeiten, bei denen Personen, Gebäude oder Veranstaltungen überwacht und geschützt werden. Es ist ein zulassungspflichtiges Gewerbe.
Beispiele sind Sicherheitsdienste in Firmen, auf Baustellen oder bei Veranstaltungen.
Zulassungen im Sicherheitsgewerbe
Für das Bewachungsgewerbe braucht man eine **Gewerbeerlaubnis nach §34a GewO**. Dies umfasst die Zuverlässigkeitsprüfung, Sachkundeprüfung und ggf. zusätzliche behördliche Auflagen.
Die Genehmigung wird von der zuständigen Ordnungsbehörde erteilt.
Welche Anforderungen gelten für Mitarbeiter?
Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe müssen zuverlässig, körperlich geeignet und strafrechtlich unbedenklich sein. Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist verpflichtend.
Weitere Anforderungen sind ein einwandfreies Führungszeugnis und ggf. gesundheitliche Eignung.
Welche Anforderungen gelten für Unternehmer?
Unternehmer müssen persönlich zuverlässig, finanziell geordnet und fachlich geeignet sein. Sie brauchen eine Gewerbeerlaubnis nach §34a GewO und müssen die Pflichten eines Arbeitgebers erfüllen.
Die Ordnungsbehörde prüft die Zuverlässigkeit und Eignung des Unternehmers.
Was ist das Bewacherregister?
Das Bewacherregister ist ein zentrales Register der Behörden, in dem alle Personen eingetragen werden, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder waren. Es dient der Kontrolle und Nachverfolgung.
Nur eingetragene Personen dürfen gewerblich Sicherheitsdienste ausführen.
Pflichten für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die Vorschriften einhalten, geschult werden und die Sachkundeprüfung bestehen. Zudem müssen sie Arbeitszeiten, Pausen und Sicherheit vorschriftsmäßig regeln.
Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Jeder Gewerbetreibende im Sicherheitsgewerbe muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um Schäden, die durch Mitarbeiter entstehen, abzudecken.
Beschäftigte an- und abmelden
Unternehmer müssen ihre Mitarbeiter bei Aufnahme und Beendigung des Arbeitsverhältnisses korrekt anmelden oder abmelden, z.B. bei Behörden und Versicherungen.
Dienstanweisungen und Arbeitssicherheit
Jeder Sicherheitsbetrieb muss schriftliche Dienstanweisungen erstellen und die Mitarbeiter über Unfallverhütungsvorschriften informieren.
Dienstausweis & Kennzeichnung
Sicherheitsmitarbeiter müssen einen Dienstausweis tragen und klar erkennbar gekennzeichnet sein, um ihre Berechtigung nachzuweisen.
Kleidung für den Dienst
Die Dienstkleidung muss vorschriftsmäßig getragen werden, klar erkennbar und sauber sein, um Professionalität und Autorität zu vermitteln.
Umgang mit Waffen & Meldepflicht
Mitgeführte Waffen müssen sicher aufbewahrt werden. Jede Anschaffung oder Abgabe von Waffen muss der Behörde angezeigt werden.
Buchhaltung & Dokumentenaufbewahrung
Unternehmer müssen sämtliche relevanten Unterlagen korrekt führen und gesetzlich vorgeschrieben aufbewahren.
Anzeigepflicht
Der Unternehmer muss Änderungen wie Betriebsleiterwechsel, neue Standorte oder besondere Vorkommnisse den Behörden anzeigen.
Auskunft & Nachschau
Behörden können Auskunft verlangen oder Nachschauen durchführen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu prüfen.
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen Vorschriften im Sicherheitsgewerbe können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, z. B. fehlende Zulassung, Verstöße gegen Dienstanweisungen oder Aufsichtspflichten.
