Was ist das Straf- und Verfahrensrecht?
Das Straf- und Verfahrensrecht regelt Straftaten, Strafen und das gerichtliche Vorgehen.
Aufbau des Strafgesetzbuches
Das StGB besteht aus einem Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil.
Keine Strafe ohne Gesetz
Niemand darf bestraft werden, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht (nulla poena sine lege).
Was für Strafen gibt es?
Strafen können Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Nebenstrafen sein.
Was ist eine Straftat?
Straftaten sind gesetzlich definierte Handlungen, die strafbar sind.
Vorsatz / Fahrlässigkeit
Vorsatz bedeutet bewusstes Handeln, Fahrlässigkeit unbewusstes Pflichtverletzen.
Verbrechen und Vergehen
Verbrechen sind schwerwiegende Straftaten (≥1 Jahr Freiheitsstrafe), Vergehen weniger schwer.
Offizial- und Antragsdelikte
Offizialdelikte verfolgt der Staat automatisch, Antragsdelikte nur auf Anzeige.
Unterlassungsdelikte
Unterlassung ist strafbar, wenn eine rechtliche Handlungspflicht besteht.
Täterschaften
Es gibt Täter, Mittäter und Gehilfen.
Der Versuch
Der Versuch ist strafbar, wenn die Tat begonnen, aber nicht vollendet wurde.
Rechtfertigungsgründe
Handlungen, die normalerweise strafbar wären, können gerechtfertigt sein, z.B. Notwehr.
§32 StGB – Notwehr
Notwehr ist die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs, soweit erforderlich.
§34 StGB – Rechtfertigender Notstand
Handlung ist erlaubt, wenn ein Rechtsgut geschützt und die Maßnahme verhältnismäßig ist.
§127 StPO – vorläufige Festnahme
Jeder darf einen Täter vorläufig festnehmen, wenn Polizei nicht sofort einschreitet.
Schuldausschließungsgründe aus dem StGB
Gründe, die die Schuld ausschließen, z.B. fehlende Einsichtsfähigkeit.
§33 StGB – Notwehrexzess
Übermäßige Notwehr kann unter Umständen strafmildernd sein.
§35 StGB – Entschuldigender Notstand
Handlung zum Schutz eines Rechtsguts ist entschuldbar, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
