DGUV Vorschrift 23 – Wach- und Sicherungsdienste
Die DGUV Vorschrift 23 regelt die Sicherheitsanforderungen und Pflichten für Wach- und Sicherheitsdienste, insbesondere zum Schutz von Personen, Objekten und Werten.
Eignung der Versicherten
Nur geeignetes Personal darf Wach- und Sicherungsaufgaben übernehmen.
Dienstanweisung
Jeder Sicherheitsmitarbeiter muss über seine Aufgaben und Pflichten schriftlich unterwiesen werden.
Verbot berauschender Mittel
Der Konsum von Alkohol oder Drogen ist während des Dienstes streng verboten.
Übernahme von Wachaufgaben
Wachaufgaben dürfen nur von geschultem und geeignetem Personal übernommen werden.
Tätigkeiten mit besonderen Gefahren
Besondere Gefahren erfordern zusätzliche Schulungen und Schutzmaßnahmen.
Überprüfung von Objekten
Objekte müssen regelmäßig kontrolliert und auf Sicherheitsrisiken überprüft werden.
Objekteinweisung
Neues Personal muss eine Einweisung in die Besonderheiten des Objektes erhalten.
Ausrüstung des Wach- und Sicherheitspersonals
Die Ausrüstung umfasst Uniform, Kommunikationsmittel, ggf. Schutzausrüstung und dienstlich benötigte Geräte.
Brillenträger
Besondere Regelungen für Sicherheitsmitarbeiter, die Brillen oder Kontaktlinsen tragen.
Hunde
Hunde dürfen nur von geschulten Hundeführern eingesetzt werden.
Hundezwinger
Hundezwinger müssen sicher, sauber und artgerecht eingerichtet sein.
Hundehaltung in Objekten
Hunde dürfen nur an den vorgesehenen Plätzen gehalten werden und müssen beaufsichtigt sein.
Hundeführer
Hundeführer müssen eine spezielle Ausbildung besitzen und Verantwortung für Hund und Objekt tragen.
Ausrüstung mit Schusswaffen
Sicherheitsmitarbeiter dürfen nur nach Einweisung und Berechtigung Schusswaffen führen.
Schusswaffen
Schusswaffen müssen sicher aufbewahrt und regelmäßig überprüft werden.
Führen von Schusswaffen und Munition
Schusswaffen und Munition dürfen nur im Dienst und unter Einhaltung der Vorschriften geführt werden.
Übergabe von Schusswaffen, Kugelfangeinrichtung
Die Übergabe erfolgt protokolliert; Kugelfangeinrichtungen müssen korrekt genutzt werden.
Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Schusswaffen und Munition müssen verschlossen, sicher und getrennt voneinander gelagert werden.
Eignung für Geldtransporte
Nur geeignetes und geschultes Personal darf Geldtransporte durchführen.
Geldtransporte durch Boten
Boten müssen Weisungen befolgen und Sicherheitsmaßnahmen beachten.
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Vorschriften der DGUV 23 können Bußgelder oder andere Sanktionen nach sich ziehen.
