ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen

Die ASR A1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) regelt die branchenübergreifende Kennzeichnung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen in Betrieben.
Sie legt fest, welche Sicherheitszeichen verwendet werden müssen, um Gefahren zu kennzeichnen und Schutzmaßnahmen deutlich zu machen.
Diese Vorgaben sind bei der Ausübung eines Gewerbes verbindlich zu beachten.

Was sind Sicherheitszeichen?
Sicherheitszeichen sind standardisierte geometrische Formen mit festgelegten Farben und Symbolen, die eine bestimmte sicherheitsrelevante Aussage treffen.

Formen und Bedeutungen:
Kreis = Gebot oder Verbot
Dreieck = Warnzeichen
Quadrat oder Rechteck = Rettungszeichen oder Brandschutzzeichen
Rechteck (ergänzend) = Zusatzzeichen

Farben und Signalwirkung:
Blau = Gebotszeichen (z. B. Schutzhelm tragen)
Gelb = Warnzeichen (z. B. allgemeine Gefahrenstelle)
Rot = Verbotszeichen oder Brandschutzzeichen
Grün = Rettungszeichen (z. B. Notausgang, Erste Hilfe)

Bildbeschreibung

Dauerhafte und vorübergehende Gefahrenmarkierungen

Gefahrenstellen müssen deutlich und gut sichtbar gekennzeichnet werden, wenn sie nicht vollständig beseitigt werden können.
Ziel ist es, Personen frühzeitig auf mögliche Verletzungsgefahren aufmerksam zu machen.

Dauerhafte Gefahrenstellen
Bleibende Gefahrenquellen, wie zum Beispiel scharfe Kanten, hervorstehende Ecken, gefährliche Stufen oder niedrige Durchgänge, werden dauerhaft gekennzeichnet.
Die Markierung erfolgt in Schwarz-Gelb.
Diese Farbkombination signalisiert eine ständig vorhandene Gefahrenstelle.

Vorübergehende Gefahrenstellen
Zeitlich begrenzte Gefahren, wie zum Beispiel Baustellenbereiche, Reinigungsarbeiten oder vorübergehende Hindernisse, werden gesondert markiert.
Hier erfolgt die Kennzeichnung in Rot-Weiß.
Diese Farbkombination weist auf eine vorübergehende, nicht dauerhafte Gefahr hin.

Merksatz:
Schwarz-Gelb = dauerhaft gefährlich.
Rot-Weiß = vorübergehend gefährlich.
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