Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Hausfriedensbruch begeht, wer sich unbefugt im Hausrechtsbereich aufhält oder trotz Aufforderung des Hausrechtsinhabers nicht geht.
Einordnung: Vergehen
Beispiel (Praxis § 34a):
Ein Besucher erhält in einer Diskothek ein Hausverbot. Er bleibt dennoch im Eingangsbereich stehen und weigert sich trotz mehrfacher Aufforderung des Sicherheitsmitarbeiters zu gehen.
→ Der Besucher hält sich weiterhin unbefugt im Hausrechtsbereich auf.
→ Es liegt Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) vor.

Wann liegt Hausfriedensbruch vor?
Welche Orte sind geschützt?
Amtsanmaßung nach § 132 StGB
§ 132 StGB – Amtsanmaßung
Amtsanmaßung begeht, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine solche Handlung vornimmt (z. B. Auftreten als Polizei oder Ordnungsamt).
Einordnung: Vergehen
Beispiel:
Eine Person stellt auf einem Parkplatz Strafzettel aus, obwohl sie kein Amtsträger ist.
→ Es liegt Amtsanmaßung (§ 132 StGB) vor.

Wann liegt Amtsanmaßung vor?
Nenne ein typisches Beispiel.
Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 StGB
Es handelt sich um ein echtes Unterlassungsdelikt.
Nichtanzeige geplanter Straftaten begeht, wer von der Planung einer schweren Straftat glaubhaft erfährt und es unterlässt, dies rechtzeitig der Behörde oder dem möglichen Opfer mitzuteilen, bevor die Tat ausgeführt wird.
Einordnung: Vergehen
Wann macht man sich nach § 138 StGB strafbar?
Welche Straftaten sind erfasst?
§ 153 StGB – Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder einer anderen zur Vernehmung zuständigen Stelle eine falsche Aussage ohne Eid macht, begeht diese Straftat.
Ein Eid bedeutet, dass man feierlich schwört, die Wahrheit zu sagen.
Bei § 153 StGB erfolgt die Falschaussage ohne diesen Schwur.

Wann liegt eine falsche uneidliche Aussage vor?
Gilt das auch bei einer polizeilichen Vernehmung?
Meineid nach § 154 StGB
Meineid begeht, wer vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle wissentlich falsch aussagt und dabei einen Eid (Schwur) ablegt.
Der Meineid ist ein Verbrechen.

Was ist Meineid?
Wie wird Meineid eingeordnet?
Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
Falsche Verdächtigung begeht, wer jemanden absichtlich zu Unrecht einer Straftat beschuldigt, damit Polizei oder Behörden gegen diese Person ermitteln.
Beispiel:
In einem Geschäft wurde tatsächlich Geld gestohlen. Ein Mitarbeiter weiß, wer der echte Täter ist, beschuldigt aber absichtlich seinen Kollegen gegenüber der Polizei, um den Verdacht vom wirklichen Täter abzulenken.
→ Es liegt falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) vor.

Was ist falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)?
Falsche Verdächtigung begeht, wer eine andere Person zu Unrecht beschuldigt, um behördliche Maßnahmen (z. B. polizeiliche Maßnahmen) auf sie zu lenken.
Beleidigung gem. § 185 StGB
§ 185 StGB Beleidigung
Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre einer Person.
Sie kann verbal oder nonverbal erfolgen, z. B. durch Worte, Schrift, Bilder oder Handzeichen.

was ist eine Beleidigung??
§ 201–202a StGB – Straftaten gegen die Vertraulichkeit und Daten
Diese Vorschriften schützen die Privatsphäre, Kommunikation und persönliche Daten.
§ 201 StGB – Vertraulichkeit des Wortes
Unbefugtes Aufnehmen, Abhören oder Weitergeben von nicht öffentlich gesprochenen Gesprächen ist strafbar.
§ 201a StGB – Bildaufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich
Wer heimlich private oder intime Bilder einer Person aufnimmt oder verbreitet (z. B. in geschützten Räumen), macht sich strafbar.
§ 202 StGB – Briefgeheimnis
Das unberechtigte Öffnen, Lesen oder Weitergeben von Briefen, Paketen oder schriftlichen Mitteilungen ist verboten.
§ 202a StGB – Ausspähen von Daten
Strafbar ist das unbefugte Beschaffen von geschützten Daten, z. B. durch Hacken oder Überwinden einer Zugangssicherung.
Hinweis (mündliche Prüfung § 34a):
Dies sind Straftaten aus dem StGB mit besonderem Bezug zum Datenschutz.
In der Prüfung kann gefragt werden: „Welche Datenschutz-Straftaten stehen im StGB?“
Als Antwort: §§ 201–206 StGB, insbesondere die oben genannten Vorschriften sind für die mündliche Prüfung besonders relevant.

Welche Datenschutz-Straftaten stehen im StGB?
Körperverletzungsdelikte (§§ 223–226 StGB)
Unter Körperverletzung versteht man jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person.
Grundsätzlich ist sie strafbar – es gibt jedoch auch erlaubte Körperverletzungen (z. B. ärztliche Behandlung oder regelkonformer Kampfsport mit Einwilligung) sowie gerechtfertigte Körperverletzungen (z. B. durch Notwehr als Rechtfertigungsgrund).
§ 223 StGB – Vorsätzliche Körperverletzung
Wer eine Person absichtlich körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit schädigt, begeht eine Körperverletzung.
Qualifikation der einfachen Körperverletzung:
Grundform der Körperverletzung ohne besondere Gefährlichkeit oder schwere Folgen.
§ 224 StGB – Gefährliche Körperverletzung
Die Tat wird zur gefährlichen Körperverletzung, wenn sie mit besonders gefährlichen Mitteln oder Begehungsweisen erfolgt.
Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung:
- Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
- gemeinschaftliche Begehung durch mehrere Täter.
- hinterlistiger Überfall.
- lebensgefährliche Schläge.
§ 226 StGB – Schwere Körperverletzung
Liegt vor, wenn das Opfer dauerhafte erhebliche Schäden erleidet.
Qualifikation der schweren Körperverletzung:
- Verlust von Sehvermögen, Gehör oder Sprache.
- Verlust wichtiger Körperteile.
- dauerhafte Entstellung oder Behinderung.

Was ist eine Körperverletzung?
Was qualifiziert die gefährliche Körperverletzung?
Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?
Wann ist eine Körperverletzung erlaubt oder gerechtfertigt?
§ 239 StGB – Freiheitsberaubung
Freiheitsberaubung begeht, wer einen anderen Menschen gegen seinen Willen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt.
Entscheidend ist:
Fallbeispiel:
Eine Frau wird nach einem Diebstahl vorläufig durch Security festgehalten.
Ihr Baby schläft im Kinderwagen.
Der Sicherheitsmitarbeiter stellt den Kinderwagen in einen Nebenraum und schließt die Tür, damit das Kind ungestört weiterschlafen kann.
Keine Freiheitsberaubung, weil ein einjähriges Baby keinen eigenständigen, rechtlich relevanten Fortbewegungswillen bildet.
Der Tatbestand des § 239 StGB ist daher nicht erfüllt.
Rechtfertigung bei Freiheitsentzug
Ein Freiheitsentzug liegt grundsätzlich vor, wenn der Fortbewegungswille einer Person eingeschränkt wird.
Erfolgt dies jedoch z. B.
- im Rahmen einer vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO (Jedermann-Festnahme)
- oder im Rahmen der allgemeinen Selbsthilfe (§ 229 BGB),
liegt zwar tatbestandlich eine Freiheitsberaubung vor.
Sie ist jedoch nicht rechtswidrig oder widerrechtlich, da ein Rechtfertigungsgrund besteht.
Der Freiheitsentzug ist dann rechtmäßig, sofern er geeignet, erforderlich und verhältnismäßig erfolgt und nur so lange andauert, wie es der Zweck erfordert.

Wann liegt eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB vor?
Ist jede vorläufige Festnahme strafbar?
§ 240 StGB – Nötigung
Nötigung begeht, wer einen Menschen
- mit Gewalt oder
- durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt.
Fallbeispiel aus dem Alltag:
Ein Vermieter stellt sich vor die Wohnungstür eines Mieters und sagt:
„Wenn du nicht sofort ausziehst, sorge ich dafür, dass du hier nie wieder Ruhe hast.“
Hier liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, um den Mieter zum Auszug zu zwingen.
Das erfüllt den Tatbestand der Nötigung.
Fallbeispiel im Straßenverkehr:
Ein Autofahrer fährt auf der Autobahn extrem dicht auf ein anderes Fahrzeug auf und betätigt dauerhaft die Lichthupe, um den Vordermann zum Spurwechsel oder schnelleren Fahren zu zwingen.
Hier wird durch massiven Druck eine Handlung erzwungen.
Auch das stellt eine Nötigung dar.

§ 241 StGB – Bedrohung

Was ist eine Bedrohung?
Kurzantwort: Ankündigung eines Verbrechens, das Angst auslöst.
Was ist der Unterschied zwischen Bedrohung und Erpressung?
Kurzantwort:
Bedrohung = Angst.
Erpressung = Angst + Geld oder Vorteil.
§ 242 StGB – Diebstahl
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit rechtswidriger Zueignungsabsicht, also mit dem Willen, sich oder einem Dritten die Sache anzueignen.
Voraussetzungen:
- Fremde bewegliche Sache
- Wegnahme
- Vorsatz
- Rechtswidrige Zueignungsabsicht
§ 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Hier liegt ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall vor.
Typische Merkmale:
- Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen in einen Raum (keine Wohnungen)
- Aufbrechen oder Aufknacken eines verschlossenen Behältnisses
- Benutzen eines falschen oder nachgemachten Schlüssels
- Diebstahl aus Kirchen, Museen oder besonders geschützten Räumen
- Diebstahl von Waffen
- Diebstahl gegenüber Menschen in hilflosen Situationen
Wichtig:
Bei § 243 geht es um das Einbrechen in Räume,
aber nicht um Wohnungen.
§ 243 ist keine eigene Straftat, sondern eine Strafschärfung des § 242.
§ 244 StGB – Diebstahl mit Waffen / Wohnungseinbruch / Bandendiebstahl
Hier handelt es sich um eine Qualifikation, also einen eigenständigen, schwereren Tatbestand.
Tatbestandsmerkmale:
- Der Täter führt eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich
- Bandendiebstahl (mindestens drei Personen mit fortgesetzter Begehungsabsicht)
- Wohnungseinbruchdiebstahl
Wichtig:
Bei § 244 steht besonders der Einbruch in eine Wohnung im Vordergrund.
Das unterscheidet ihn deutlich von § 243.
§ 248a StGB – Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Betrifft geringwertige Sachen (in der Praxis meist unter ca. 50 Euro).
Besonderheit:
Die Tat wird in der Regel nur auf Antrag verfolgt.
Dieser Paragraph ist besonders relevant im Einzelhandel und im Alltag von Sicherheitsmitarbeitern.
Einordnung
Alle genannten Diebstahlsdelikte (§ 242, § 243, § 244, § 248a StGB) sind
Vergehen.
Keiner dieser Tatbestände ist ein Verbrechen.

Was ist Diebstahl gem. § 242 StGB?
Was ist ein besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 243 StGB?
Was ist Diebstahl mit Waffen nach § 244 StGB?
Was regelt § 248a StGB?
§ 246 StGB – Unterschlagung
Unterschlagung begeht, wer eine fremde bewegliche Sache erhalten hat (z. B. geliehen oder anvertraut bekommen) und sie nicht an den rechtmäßigen Besitzer zurückgibt, weil er sie für sich oder einen Dritten behalten will.
Wichtig ist dabei die rechtswidrige Zueignungsabsicht, also der Wille, die Sache dauerhaft wie ein Eigentümer zu behandeln, obwohl man nicht Eigentümer ist.
Unterschied zum Diebstahl:
- Beim Diebstahl wird die Sache weggenommen.
- Bei der Unterschlagung ist die Sache bereits im Besitz des Täters und wird nicht zurückgegeben.
Einfaches Fallbeispiel:
A leiht sich von seinem Freund 200 Euro mit der Abrede, das Geld nächste Woche zurückzugeben.
Als die Woche vorbei ist, sagt A: „Ich behalte das Geld, du bekommst nichts zurück.“
Hier hatte A das Geld zunächst rechtmäßig im Besitz.
Erst durch das Behalten und Nicht-Zurückgeben eignet er es sich rechtswidrig an.
Das ist Unterschlagung, kein Diebstahl.

Was ist der Unterschied zum Diebstahl?
§ 249 StGB – Raub
Raub ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Gewaltanwendung oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Wichtig:
Die Gewalt oder Drohung erfolgt vor oder während der Wegnahme, um die Sache zu erlangen.
Beispiel:
Der Täter schlägt sein Opfer oder bedroht es mit Gewalt und nimmt ihm anschließend die Tasche ab.
Merksatz:
Erst hauen, dann klauen.
§ 252 StGB – Räuberischer Diebstahl
Der räuberische Diebstahl liegt vor, wenn jemand zunächst einen Diebstahl (§ 242 StGB) begeht und danach Gewalt anwendet oder droht, um sich das bereits gestohlene Gut zu sichern.
Wichtig:
Die Wegnahme ist bereits erfolgt.
Die Gewalt dient nur noch dazu, im Besitz der Beute zu bleiben.
Beispiel:
Ein Täter nimmt unbemerkt eine Tasche an sich.
Als der Eigentümer ihn festhalten will, schlägt oder bedroht er ihn, um mit der Tasche zu fliehen.
Merksatz:
Erst klauen, dann hauen.
Einfacher Unterschied
- Raub: Gewalt wird eingesetzt, um die Sache zu bekommen.
- Räuberischer Diebstahl: Gewalt wird eingesetzt, um die bereits gestohlene Sache zu behalten.

Was ist Raub?
Was ist unter räuberischem Diebstahl zu verstehen?
Was ist der Unterschied zwichen Raub und räuberischem Diebstahl?
Gewalt wird eingesetzt, um die Sache zu bekommen. (Erst hauen dann klauen.).
Räuberischer Diebstahl:
Gewalt wird eingesetzt, um die bereits gestohlene Sache zu behalten. (Erst klauen dann hauen.).
§ 253 StGB – Erpressung
Erpressung ist das Erlangen eines Vermögensvorteils durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, ohne dass körperliche Gewalt angewendet wird.
Der Täter setzt das Opfer psychisch unter Druck, damit es eine Vermögensverfügung vornimmt (z. B. Geld übergibt).
Beispiel:
Jemand ruft an und sagt: „Überweise mir 1.000 Euro, sonst veröffentliche ich peinliche Fotos von dir.“
Hier liegt eine Drohung vor, um einen Vermögensvorteil zu erlangen.
Die Erpressung (§ 253 StGB) ist ein Vergehen.
§ 255 StGB – Räuberische Erpressung
Die räuberische Erpressung ist die Erlangung eines Vermögensvorteils durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch körperliche Gewalt.
Hier wird das Opfer nicht nur psychisch unter Druck gesetzt, sondern es kommt zusätzlich zu Gewalt oder unmittelbarer Gewaltandrohung.
Beispiel:
Ein Täter hält sein Opfer fest, schlägt es oder droht unmittelbar mit Gewalt und verlangt Geld.
Die räuberische Erpressung (§ 255 StGB) ist ein Verbrechen.
Einfache Merkhilfe
- Erpressung = Drohung ohne körperliche Gewalt.
- Räuberische Erpressung = Drohung mit körperlicher Gewalt.
§ 263 StGB – Betrug
Betrug ist das rechtswidrige Erlangen eines Vermögensvorteils durch Täuschung über Tatsachen.
Beispiel:
Ein Täter tauscht an einer Jacke im Geschäft das Preisschild gegen ein günstigeres aus, um die Jacke danach billiger zu kaufen.
Dadurch täuscht er über den tatsächlichen Preis und erlangt einen Vermögensvorteil.

§ 265a StGB – Erschleichung von Leistungen
Erschleichung von Leistungen bedeutet, eine Dienstleistung unbefugt in Anspruch zu nehmen, ohne das geschuldete Entgelt zu zahlen und dabei eine ordnungsgemäße Kontrolle zu umgehen.
Typische Beispiele:
- Öffentliche Verkehrsmittel benutzen, ohne eine gültige Fahrkarte zu erwerben („Schwarzfahren“).
Zutritt zu einer Veranstaltung erschleichen, z. B. durch ein gefälschtes Ticket oder durch Umgehen der Einlasskontrolle.
Prüfungsrelevant sind insbesondere:
- Unbefugte Inanspruchnahme einer Leistung
- Umgehung der Kontrolle
- Keine Gegenleistung (kein Bezahlen)
Einordnung: Vergehen

§ 267 StGB – Urkundenfälschung
Urkundenfälschung ist die Täuschung des Rechtsverkehrs durch-das Herstellen einer unechten Urkunde,
-das Verfälschen einer echten Urkunde oder
-das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde.
Ziel ist es, den Rechtsverkehr zu täuschen.
Die Urkundenfälschung (§ 267 StGB) ist ein Vergehen.

§ 303 StGB – Sachbeschädigung
Sachbeschädigung begeht, wer eine fremde Sache
- beschädigt oder
- zerstört.
Eine Sache ist beschädigt, wenn ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit beeinträchtigt wird.
Zerstören bedeutet, dass die Sache völlig unbrauchbar gemacht wird.
Die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ist ein Vergehen.
Beispiele
Beispiel – Beschädigung:
Ein Gast schlägt gegen eine Glasvitrine, sodass ein Riss im Glas entsteht.
Die Vitrine ist noch nutzbar, aber ihre Substanz ist verletzt.
Beispiel – Zerstörung:
Ein Gast wirft die Glasvitrine absichtlich um, sodass sie vollständig zerbricht.
Die Vitrine ist nicht mehr nutzbar und damit zerstört.

§ 306 StGB – Brandstiftung
Brandstiftung begeht, wer Gebäude (in denen sich keine Menschen aufhalten oder wohnen), Hütten oder Fahrzeuge in Brand setzt oder durch Brandlegung zerstört.
Voraussetzung ist ein In-Brand-Setzen oder eine brandbedingte Zerstörung.
§ 306 StGB ist ein Verbrechen.
§ 306a StGB – Schwere Brandstiftung
Schwere Brandstiftung liegt vor, wenn z. B. ein Wohngebäude oder ein Gebäude, in dem sich Menschen aufhalten, in Brand gesetzt wird.
Hier steht der Schutz von Leib und Leben im Vordergrund.
§ 306a StGB ist ein Verbrechen.
§ 306f StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr
Strafbar ist, wer fahrlässig oder leichtfertig eine Brandgefahr verursacht, z. B. durch unsachgemäßen Umgang mit Feuer.
Es geht um das Herbeiführen einer konkreten Brandgefahr.
§ 306f StGB ist ein Vergehen.
