Sicherheitstechnik – Sachkunde § 34a GewO

Im Themenbereich Sicherheitstechnik geht es um die grundlegenden technischen Sicherungssysteme, die im Bewachungsgewerbe eingesetzt werden.
Geprüft wird kein technisches Spezialwissen, sondern das Verständnis für Aufbau, Funktion und richtige Reaktion auf Meldungen.

Sicherheitsmitarbeiter müssen erkennen, welche Aufgabe eine Anlage erfüllt, wie ein Alarm ausgelöst wird und wie im Ereignisfall korrekt gehandelt wird.
Dabei wird zwischen technischen Sicherungssystemen und organisatorischen Maßnahmen unterschieden.

Prüfungsrelevant sind insbesondere:
Einbruchmeldeanlagen (z. B. Bewegungsmelder, Magnetkontakte),
Brandmeldeanlagen (z. B. Rauch- oder Wärmemelder),
Videoüberwachung unter Beachtung des Datenschutzes,
Zutrittskontrollsysteme sowie mechanische Sicherungseinrichtungen.

Wichtig ist das Grundprinzip:
Sicherheitstechnik dient der Gefahrenmeldung und Gefahrenverhütung – sie ersetzt jedoch nicht die Verantwortung des Sicherheitsmitarbeiters.

Prüfungs-Merksatz:
Technik erkennen, Alarm verstehen, richtig reagieren.

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Die 3 Säulen der Sicherheitstechnik (§ 34a GewO)

Die Sicherheit im Bewachungsgewerbe basiert auf drei sich ergänzenden Säulen.
Erst das Zusammenspiel aller drei Bereiche gewährleistet ein wirksames Sicherheitskonzept.

1. Mechanische Sicherung

Hierzu gehören bauliche Schutzmaßnahmen wie Türen, Tore, Fenster, Schlösser, Tresore oder Sicherheitsglas.
Ziel ist es, den unbefugten Zutritt zu erschweren oder deutlich zu verzögern.

2. Elektronische Sicherung

Die elektronische Sicherung ergänzt die mechanische Sicherung, indem sie Gefahren erkennt, Alarme auslöst und Meldungen an zuständige Stellen weiterleitet.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen und Störmeldeanlagen) sowie Videoüberwachungsanlagen.
Die vollständige und detaillierte Auflistung der einzelnen Gefahrenmeldeanlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

3. Organisatorische und personelle Sicherung

Hierunter fallen Diensthunde, Revierfahrer, Flucht- und Rettungspläne sowie klar definierte Maßnahmen vor und nach einem Alarmeingang.

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Gefriedetes Besitztum

Gefriedetes Besitztum gehört zur ersten Säule der Sicherheitstechnik, der mechanischen Sicherung.
Es bezeichnet ein Grundstück oder einen Bereich, der durch eine erkennbare Einfriedung gegen unbefugtes Betreten gesichert ist.
Für Außenstehende muss eindeutig erkennbar sein, dass der Zutritt nicht erlaubt ist.

Typische Einfriedungen sind zum Beispiel:
• Stahlgitterzaun
• Streckmetallzaun
• Maschendrahtzaun
• Mauer
• Kombination aus Mauer und Zaun

Übliche sicherheitstechnische Richtwerte im Objektschutz:
• Höhe mindestens 2,50 Meter
• Keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite, empfohlen ca. 3 Meter Breite
• Unterkriechschutz: 30 Zentimeter in die Erde, um das Durchkriechen zu verhindern
• Untergrabschutz: 80 Zentimeter in die Erde, um ein Untergraben zu verhindern
• Übersteigschutz durch Y-Ausleger
• Zusätzlicher Schutz durch Stacheldraht oder Klingendraht

Wichtig für die Prüfung:
Eine Einfriedung muss nicht unüberwindbar sein.
Entscheidend ist, dass sie erkennbar und geeignet ist, das unbefugte Betreten zumindest zu erschweren.
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Durchlasssicherungen

Die Durchlasssicherung gehört im Bereich der Sicherheitstechnik gemäß § 34a GewO zu den besonders wichtigen Maßnahmen.
Jede Einfriedung ist nur so sicher wie ihre Zugänge – also Tore, Türen und Zufahrten.
Durchlässe sind kontrollierte Öffnungen innerhalb einer mechanischen oder elektronischen Sicherung.
Hier wird geregelt, wie Personen oder Fahrzeuge ein Gelände betreten oder befahren.

Personenvereinzelungsanlagen

dienen dazu, größere Menschenmengen geordnet in kleinere Einheiten aufzuteilen.
Sie steuern den Personenfluss und verhindern, dass viele Personen gleichzeitig unkontrolliert einen Bereich betreten.

Beispiele:

Drehkreuze
Drehsperren
Große Drehtüren


Zutrittskontrollsysteme

prüfen die Berechtigung.
Sie regeln, wer wann und wo Zugang erhält.

Beispiele:

Transponder
PIN-Eingabe
Biometrische Kontrollen (z. B. Fingerabdruck)


Durchfahrtssperren

verhindern, dass unberechtigte Fahrzeuge ein Gelände befahren.

Beispiele:

Schranken
Poller
Toranlagen
Feste Sperrelemente wie Betonklötze

Wichtig:
Personenvereinzelung ordnet den Zugang.
Zutrittskontrolle prüft die Berechtigung.
Durchfahrtssperren sichern die Zufahrt.


Merksatz:
Vereinzelung ordnet – Zutrittskontrolle prüft – Sperren sichern.
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Brandschutz & Brandbekämpfung

Brandschutz gehört zu den zentralen Aufgaben im Sicherheitsdienst gemäß § 34a GewO.
Er wird grundsätzlich unterteilt in:
Vorbeugender Brandschutz – umfasst alle Maßnahmen, die Brände verhindern oder ihre Ausbreitung einschränken sollen.
Abwehrender Brandschutz – umfasst Maßnahmen zur aktiven Brandbekämpfung im Ernstfall.
Sicherheitsmitarbeiter müssen Brände erkennen, Gefahren einschätzen und im Ernstfall richtig handeln können.

1. Brandvoraussetzungen

Ein Brand entsteht nur, wenn vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
Brennmaterial – zum Beispiel Holz oder Papier
Brennstoff – zum Beispiel Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten
Sauerstoff – mindestens etwa 16 Prozent in der Luft zur Unterstützung der Verbrennung
Zündquelle – zum Beispiel eine offene Flamme oder ein Funken.
Sind alle vier Faktoren vorhanden, kann ein Brand entstehen.
Wird einer dieser Faktoren entzogen, erlischt das Feuer.

2. Brandklassen

Brände werden nach dem brennenden Stoff eingeteilt:
Brandklasse A – feste Stoffe (z. B. Holz, Papier)
Brandklasse B – flüssige Stoffe (z. B. Benzin, Öl)
Brandklasse C – brennbare Gase
Brandklasse D – Metalle
Brandklasse F – Speiseöle und Fette.
Wichtig: Nicht jedes Löschmittel eignet sich für jede Brandklasse.

3. Löschmittel

Typische Löschmittel sind:
Wasser
Schaum
Pulver
Kohlendioxid (CO₂)
Speziallöscher für Fettbrände
Weiter unten auf dieser Seite ist eine Übersicht dargestellt, in der die jeweiligen Brandklassen den passenden Löschmitteln zugeordnet sind.
Dadurch wird deutlich, welches Löschmittel für welche Brandklasse geeignet ist.

4. Brandbekämpfung (Abwehrender Brandschutz)

Die Brandbekämpfung gehört zum abwehrenden Brandschutz.
Im Ernstfall gilt folgende feste Reihenfolge:
1. Brand melden
2. Menschen retten
3. Brand bekämpfen
Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.
Menschenrettung hat immer Vorrang vor der Brandbekämpfung.

Grundsätze beim Löschen

• Feuer immer mit Windrichtung angreifen
Flächenbrände von vorne beginnend ablöschen
Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
• Mehrere Feuerlöscher möglichst gleichzeitig einsetzen
• Auf Wiederentzündung achten
• Gegebenenfalls eine Brandwache einrichten
• Benutzte Feuerlöscher müssen sofort ersetzt oder neu befüllt werden

5. Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen wie:
Brandschutzordnungen
Flucht- und Rettungspläne
Kontrolle von Feuerlöschern
Freihalten von Rettungswegen

Zur organisatorischen Brandschutzstruktur gehört die Brandschutzordnung Teil A gemäß DIN 14096.
Sie richtet sich an alle Personen im Gebäude und enthält grundlegende Verhaltensregeln für den Brandfall.
Die Brandschutzordnung Teil A muss gut sichtbar und in mindestens der Größe DIN A4 im Gebäude ausgehängt werden.

Ziel des organisatorischen Brandschutzes ist es, Brände zu verhindern oder Schäden zu minimieren.

Prüfungs-Merksatz:

Melden – Retten – Löschen.
Mit Wind löschen, systematisch vorgehen, Wiederentzündung beachten.

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Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sind technische Sicherheitssysteme zur frühzeitigen Erkennung und Meldung von Gefahren.
Sie dienen dem Schutz von Menschen, Sachwerten und Gebäuden.


Aufgabe einer GMA:

• Gefahren automatisch erkennen (z. B. Rauch, Einbruch, Überfall)
• Alarm auslösen (optisch / akustisch)
• Meldung an eine Leitstelle weiterleiten
• Schnelle Intervention ermöglichen


Grundaufbau eine GMA:

• Melder (Sensoren)
• Alarmzentrale
• Alarmgeber (Sirene / Blitzleuchte)
• Übertragungseinrichtung zur Leitstelle



Arten von Gefahrenmeldeanlagen:

Überfallmeldeanlage (ÜMA)

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Die ÜMA dient dem Schutz von Leib und Leben bei einer gegenwärtigen Gefahr, zum Beispiel bei einem Überfall.
Der Alarm wird in der Regel als stiller Alarm ausgelöst, damit der Täter nicht gewarnt wird.
Die Meldung erfolgt unmittelbar an eine Notruf- und Serviceleitstelle oder direkt an die Polizei.
Ziel ist es, schnelle Hilfe zu ermöglichen, ohne die Situation zusätzlich zu eskalieren.


Brandmeldeanlage (BMA)

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Die BMA erkennt frühzeitig Brände, Rauchentwicklung oder starke Hitze.
Sie meldet automatisch einen Brandalarm und kann weitere Maßnahmen auslösen, etwa die Alarmierung der Feuerwehr oder die Einleitung einer Räumung.
Ziel ist es, Personen zu schützen und Sachschäden möglichst gering zu halten.


Einbruchmeldeanlage (EMA)

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Die EMA schützt Räume und Sachen vor unbefugtem Betreten oder unbefugter Wegnahme.
Sie erkennt Einbruchsversuche, beispielsweise durch Bewegungsmelder oder Türkontakte, und löst einen Alarm aus.
Im Mittelpunkt steht hier der Schutz von Eigentum.

Störmeldeanlage (SMA)

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Die Störmeldeanlage (SMA) dient der Überwachung technischer Anlagen und Prozesse.
Sie meldet technische Störungen oder Funktionsausfälle, bevor daraus größere Schäden oder Gefahren entstehen.

Eine Störmeldung kann beispielsweise ausgelöst werden, wenn:
– die Klimaanlage in einem Serverraum ausfällt,
– ein Aufzug stecken bleibt,
– ein wichtiges Fenster oder Tor offensteht,
– oder technische Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Merksatz (prüfungstauglich)

„Gefahrenmeldeanlagen wie Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, Überfallmeldeanlage und Störmeldeanlage erkennen Gefahren automatisch, melden sie weiter und ermöglichen schnelle Hilfe.“

ÜMA schützt Menschen
BMA schützt vor Feuer
EMA schützt Eigentum.
SMA meldet technische Störungen und überwacht dessen Prozesse.

Fenster- und Türsicherung

Fenster und Türen gehören zu den häufigsten Angriffspunkten eines Gebäudes.
Im Rahmen der Sicherheitstechnik gemäß § 34a GewO zählen ihre Sicherungssysteme zur mechanischen Sicherung.
Ziel aller Maßnahmen ist die Eindringverzögerung, Abschreckung und Zeitgewinn für Intervention oder Alarmierung.


1. Fensterschutz

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Fenster stellen eine typische Schwachstelle dar, da sie häufig aufgehebelt oder eingeschlagen werden.

Fensterschutzmaßnahmen verfolgen folgende Ziele:
Erschwerung des Aufhebelns
Erschwerung des Einschlagens
Abschreckung durch sichtbare Sicherung
Zeitgewinn bei Einbruchsversuchen

Typische mechanische Sicherungen sind:
Fenstergitter
Abschließbare Fensterhebel
Zusatzschlösser
Rollläden
Querriegelsysteme

Wichtig für die Prüfung:
Mechanische Sicherung verzögert den Täter, sie garantiert keinen vollständigen Schutz.

2. Sicherheitsverglasung

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Sicherheitsverglasung erhöht die Widerstandsfähigkeit von Glasflächen gegenüber mechanischer Einwirkung.

ESG (Einscheibensicherheitsglas)
ESG ist thermisch vorgespanntes Glas.
Es ist stoß- und temperaturbeständiger als normales Glas.
Beim Bruch zerfällt ESG in kleine, stumpfkantige Krümel.
Der Hauptzweck liegt im Personenschutz, nicht automatisch im Einbruchschutz.

VSG (Verbundsicherheitsglas)
VSG besteht aus mindestens zwei Glasscheiben, die durch eine reißfeste Folie verbunden sind.
Bei Beschädigung bleiben die Splitter an der Folie haften.
Ein Durchdringen oder Durchsteigen wird dadurch erheblich erschwert.

Prüfungsrelevante Arten von Sicherheitsverglasung:
Einbruchhemmende Verglasung – schützt gegen gewaltsames Eindringen
Durchwurfhemmende Verglasung – schützt gegen Wurfkörper
Durchschusshemmende Verglasung – schützt gegen Beschuss
Sprengwirkungshemmende Verglasung – reduziert Explosionswirkung

Diese Begriffe sind prüfungsrelevant und müssen sicher unterschieden werden können.

3. Türschutz

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Türen sind neben Fenstern die häufigsten Angriffspunkte.
Es ist zu unterscheiden zwischen:
Einbruchhemmenden Türen, die dem gewaltsamen Eindringen widerstehen
Feuerhemmenden Türen, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zeitlich begrenzen

Eine Tür besteht aus sicherheitsrelevanten Komponenten wie:
Türrahmen (Zarge)
Türblatt
Türbänder
Türschloss
Schließblech
Alle Bauteile müssen stabil ausgeführt sein, da ein Schwachpunkt die gesamte Tür angreifbar macht.

Zusätzliche Sicherungen können sein:
Bügelschloss
Querriegelschloss
Türspion
Videosprechanlage

Videoüberwachung

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Videoüberwachung gehört zur elektronischen Sicherung.
Sie dient der Abschreckung, Prävention und Beweissicherung.
Wichtig: Sie ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsgrundlagen:
DSGVO
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 4 BDSG (öffentlich zugängliche Räume)

Es gilt der Grundsatz der:
Verhältnismäßigkeit
Zweckbindung
Datensparsamkeit

Öffentlich zugängliche Räume
Beispiele: Einkaufszentren, Parkplätze, Eingangsbereiche.
Videoüberwachung ist hier nur erlaubt, wenn:
• ein berechtigtes Interesse vorliegt
• keine überwiegenden Interessen der Betroffenen entgegenstehen
• die Überwachung klar gekennzeichnet ist

Kennzeichnungspflicht:
Videoüberwachung muss deutlich erkennbar sein.

Das Hinweisschild muss enthalten:
• Hinweis auf Videoüberwachung
• Verantwortliche Stelle
• Zweck der Überwachung

Unzulässig ist insbesondere:
• Überwachung von Umkleiden oder Sanitärbereichen
• Dauerüberwachung von Mitarbeitern ohne Anlass
• Überwachung rein privater Bereiche

Speicherung:
Aufzeichnungen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist.


Prüfungs-Merksatz
Videoüberwachung ist nur zulässig bei berechtigtem Interesse, Kennzeichnung und Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

Wertbehältnisse / Wertschutzräume

Räume oder Behältnisse mit erhöhtem Schutz vor Diebstahl, Einbruch oder Brand.

Frage: Was sind Wertschutzräume?
Räume oder Behältnisse mit erhöhtem Schutz für Werte.

Widerstandszeit, Interventionszeit und Widerstandswert

Widerstandszeit: Zeit bis unbefugtes Eindringen gelingt. Interventionszeit: Zeit bis Hilfe eintrifft. Widerstandswert: Maß für Sicherheit von Türen, Fenstern etc.

Frage: Was bedeutet Widerstandszeit, Interventionszeit und Widerstandswert?
Widerstandszeit = Dauer bis Einbruch gelingt, Interventionszeit = Zeit bis Hilfe kommt, Widerstandswert = Maß der Sicherheit.