Gewerbe / Bewachungsgewerbe
Von einem (Gewerbe) spricht man, wenn jemand mit behördlicher Erlaubnis selbstständig tätig ist und Gewinne erzielen möchte..
Bewachungstätigkeit
Von einer Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) spricht man,wenn jemand gewerblich das Leben oder Eigentum fremder Personen schützt.
Entscheidend ist dabei, dass der Schutz entweder:
• durch eine aktive Obhutstätigkeit
(unmittelbare Schutz- und Überwachungsfunktion vor Ort)
• oder mittels wiederkehrender Kontrollen
(regelmäßige Überprüfung eines Objekts oder Bereichs) erfolgt.
Nur dann liegt ein Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO vor.
Dazu gehören zum Beispiel:
• Objektschutz
• Personenschutz
• Veranstaltungsschutz
• Geld- und Werttransporte
• weitere Tätigkeiten im Sicherheitsbereich
Achtung:
Es liegt keine Überwachungstätigkeit vor, wenn ein Unternehmen eigenes Personal einsetzt und kein externes Sicherheitsunternehmen beauftragt.
Beispiel: Eine Spedition stellt selbst eine Person ein, um nachts das Firmengelände zu bewachen. Der Mitarbeiter ist dann direkt bei der Speditionsfirma angestellt und nicht Teil eines Sicherheitsdienstes.
In diesem Fall liegt keine Bewachungstätigkeit nach § 34a GewO vor. Die Vorgaben des Bewachungsgewerbes, wie zum Beispiel der Sachkundenachweis, müssen dann nicht erfüllt werden.
Was ist ein Gewerbe?
Was ist eine Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO)?
Hinweis zu aktive Obhutstätigkeit:
Von einer aktiven Obhutstätigkeittstätigkeit spricht man, wenn fremde Personen oder fremdes Eigentum durch Sicherheitspersonal regelmäßig überwacht werden, zum Beispiel durch wiederkehrende Kontrollgänge.
Welches Gesetz ist die wichtigste Grundlage des Gewerberechts?
Welches Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Bewachungsgewerbe?
Welche Behörde ist für Gewerbeangelegenheiten zuständig?
Qualifikationen im Bewachungsgewerbe
Für Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe gibt es verschiedene Qualifikationen. Welche benötigt wird, hängt von der Art der Tätigkeit ab.
1. 40-stündige IHK-Unterrichtung (§ 34a GewO)
Mit der 40-stündigen Unterrichtung dürfen nur einfache Bewachungstätigkeiten ausgeübt werden.
Diese Tätigkeiten erfolgen ohne besondere Verantwortung und ohne komplexe Entscheidungssituationen.
Typische Tätigkeiten nach der Unterrichtung sind:
• Doormen, z. B. im Einzelhandelsgeschäft
• Empfangs- und Pförtnertätigkeiten
• Einfacher Objektschutz
• Kontrollgänge innerhalb eines privaten Hausrechtsbereichs
Tätigkeiten, die nicht zugelassen sind:
• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreifen)
• Einzelhandelsdetektive / Ladendetektive
• Diskothekentürsteher
• Einsatzleitungen in Flüchtlingsheimen und bei Großveranstaltungen
• Gründung oder Führung eines Bewachungsunternehmens
2. Sachkundeprüfung (§ 34a GewO)
Mit der Sachkundeprüfung dürfen die meisten Bewachungstätigkeiten ausgeübt werden, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verantwortung.
Erlaubte Tätigkeiten mit Sachkundeprüfung sind unter anderem:
• Bewachung im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Citystreifen)
• Diskothekentürsteher
• Einzelhandelsdetektive / Ladendetektive
• Einsatz- und Leitungsfunktionen in Flüchtlingsheimen und bei Großveranstaltungen
• Selbstständige Tätigkeit und Gründung eines Bewachungsunternehmens
Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?
• Personen im (mittleren) Polizei-, Justizvollzugs- oder Zolldienst
• Feldjäger der Bundeswehr
• Personen, die eine höherwertigere Qualifikation als die Sachkundeprüfung besitzen, z. B. die GSSK.
• Personen, die vor dem 01.01.2003 mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im Sicherheitsbereich tätig waren
Welche Mindestqualifikation ist für einen Sicherheitsmitarbeiter erforderlich?
Wann ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verpflichtend?
Wer nimmt die Sachkundeprüfung ab?
Zugangsvoraussetzungen für Mitarbeiter
Wer in einem gewerblichen Sicherheitsdienst arbeiten will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen:
• persönliche Zuverlässigkeit (sauberes polizeiliches Führungszeugnis)
• mindestens 18 Jahre alt
• mindestens die 40-stündige IHK-Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
• Die Person muss für die jeweilige Aufgabe geeignet sein
Zugangsvoraussetzungen für Unternehmer
Wer ein Sicherheitsunternehmen betreiben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Werden diese nicht vollständig eingehalten, ist die Führung eines Sicherheitsunternehmens nicht zulässig.
• persönliche Zuverlässigkeit (sauberes polizeiliches Führungszeugnis)
• geordnete Vermögensverhältnisse
• Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
• eine Haftpflichtversicherung
• die Bewachungserlaubnis der zuständigen Behörde (in der Regel das örtliche Ordnungsamt)
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, darf das Bewachungsgewerbe nicht ausgeübt werden.
Bewacherregister und Bewacher ID
Das Bewacherregister besteht seit 2019 und ist eine zentrale Datenbank zur Erfassung von Sicherheitsunternehmen und deren Personal. Ziel ist die Ermöglichung einer behördlichen Kontrolle des Sicherheitsgewerbes.
Folgende Daten werden gespeichert :
Kopie des Ausweis- oder Passdokuments Name, Geburtsdatum und- Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Nachweise über Qualifikationen (z. B. Sachkundeprüfung bei der IHK), Nachweis der Wohnanschriften der letzten fünf Jahre
.
Wichtig:
Das Sicherheitspersonal darf erst nach Freigabe im Bewacherregister und mit gültiger Bewacher-ID dienstlich eingesetzt werden.
Endet das Beschäftigungsverhältnis, ist der Unternehmer verpflichtet, den Sicherheitsmitarbeiter im Bewacherregister abzumelden.
Was ist das Bewacherregister?
Welche Daten des Personals müssen im Bewacherregister erfasst werden??
Wer muss im Bewacherregister eingetragen sein??
welche Funktion hat das Bewacherregister?
Pflichten für Gewerbetreibende
Ein Bewachungsunternehmen hat besondere Pflichten, die eingehalten werden müssen.
Dazu gehören insbesondere:
• Anzeigepflicht bei der An- und Abmeldung des Gewerbes, bei der Eröffnung einer Zweigniederlassung sowie bei einem Umzug.
• Änderung des Betriebszwecks (z. B. von Gastronomie zum Bewachungsgewerbe)
• Auskunftspflicht gegenüber Behörden
• An- und Abmeldung beim Bewacherregister
• Dienstanweisungen, Dienstausweis, Unfallverhütungsvorschriften und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
• Umgang und Aufbewahrung von Waffen
• Verträge und Unterlagen zum Bewachungsgewerbe, die den Geschäftsablauf betreffen, müssen mindestens bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Erstellung aufbewahrt werden.
Hinweis:
Die zuständigen Behörden sind berechtigt, während der Geschäftszeiten Einsicht in Unterlagen und Dokumente zu nehmen, um die ordnungsgemäße Führung des Betriebs zu überprüfen.
Welche grundlegenden Pflichten hat ein Gewerbetreibender im Sicherheitsgewerbe?
Welche Pflicht besteht gegenüber dem Bewacherregister?
Welche Pflichten bestehen gegenüber Behörden?
Haftpflichtversicherung
Der Sicherheitsunternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis beträgt:
• reine Vermögensschäden mindestens 12.500 €
• für das Abhandenkommen bewachter Sachen mindestens 15.000 €
• für Sachschäden mindestens 250.000 €
• für Personenschäden mindestens 1.000.000 €
Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung darf ein Bewachungsgewerbe nicht betrieben werden.
• Mindestversicherungssumme je Schadensereignis:
1. Personenschäden: 1.000.000 €
2. Sachschäden: 250.000 €
3. Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000 €
4. Reine Vermögensschäden: 12.500 €
• Jahresgesamtleistung kann auf das Doppelte der Mindestversicherungssumme begrenzt werden
• Versicherungspflicht für Abhandenkommen bewachter Sachen und reine Vermögensschäden entfällt, wenn der Auftraggeber schriftlich zustimmt
• Versicherung muss auch Schäden durch Mitarbeiter (Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) abdecken
• Für jede Personenhandelsgesellschaft mit geschäftsführender Tätigkeit ist ein eigener Versicherungsvertrag erforderlich
(2) Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde unverzüglich Folgendes anzuzeigen:
1. die Beendigung des Versicherungsvertrags, insbesondere infolge einer wirksamen Kündigung,
2. das Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag sowie
3. jede Änderung des Versicherungsvertrags, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Verhältnis zu Dritten beeinträchtigen kann.
(3) Zuständige Stelle im Sinne des § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die für die Erlaubniserteilung nach § 34a der Gewerbeordnung zuständige Behörde.
Wer muss diese Haftpflichtversicherung abschließen?
Welche Schäden müssen mindestens versichert sein?
Warum ist die Haftpflichtversicherung vorgeschrieben?
Dienstanweisung, DGUV 23 & (Dienst) Ausweis
Bevor eine Wachperson ihre Tätigkeit aufnimmt, ist der Unternehmer im Bewachungsgewerbe verpflichtet, eine allgemeine Dienstanweisung, die DGUV-Vorschrift 23 sowie einen (Dienst) ausweis auszustellen.
Die Aushändigung ist schriftlich durch Unterschrift zu bestätigen.
Inhalt der allgemeinen Dienstanweisung:
• Jeder Gebrauch von Waffen ist unverzüglich dem Unternehmer und der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
• Waffen dürfen im Dienst nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmers geführt werden.
• Sicherheitsdienstmitarbeiter haben keine hoheitlichen Befugnisse.
Angaben zum (Dienst) Ausweis / zur Dienstanweisung:
• Vollständiger Name des Sicherheitsmitarbeiters
• Bewacher-ID des Sicherheitsmitarbeiters
• Unterschrift des Sicherheitsmitarbeiters
• Vollständiger Name und Anschrift des Bewachungsunternehmens
• Unterschrift des Unternehmers
• Bewacherregister-Nummer (Bewacher-ID) des Bewachungsunternehmens
Was ist eine Dienstanweisung?
Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?
Dienstkleidung / Kennzeichnung
Dienstkleidung
Dienstkleidung muss getragen werden, Beim Betreten eines befriedeten Besitztums, z. B. als Revierfahrer oder im Interventionsdienst.
Hinweis zur (Dienstkleidung):
Bei dauerhaftem Einsatz im Objekt (z. B. Tagesdienst 6–18 Uhr) ist Dienstkleidung nicht zwingend vorgeschrieben.
Sie dient vor allem beim kurzfristigen Betreten von außen der eindeutigen Erkennbarkeit, um Missverständnisse, irrtümliche Polizeieinsätze oder eine Verwechslung (z. B. mit einem Einbrecher) zu vermeiden.
Die Dienstkleidung von privaten Sicherheitskräften darf hoheitlichen Uniformen oder deren Abzeichen nicht täuschend ähnlich sehen und muss sich optisch deutlich davon unterscheiden.
Hinweis (Ladendetektive):
Ladendetektive benötigen keine sichtbare Dienstkleidung und kein Kennzeichnungsschild. Sie müssen lediglich einen Dienstausweis mitführen, der bei Bedarf oder bei der Vorstellung im Einsatz vorzuzeigen ist.
Kennzeichnung von Wachpersonal
Wachpersonal muss deutlich erkennbar gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung dient der Identifizierbarkeit und der Zuordnung zum Bewachungsunternehmen.
Die Kennzeichnung muss mindestens enthalten:
• Name des Bewachungsunternehmens
• Name des Mitarbeiters oder eine eindeutige Kennnummer des Mitarbeiters
Die Kennzeichnung kann erfolgen:
• durch ein sichtbares Namens- oder Kennzeichnungsschild
• oder direkt auf der Dienstkleidung, z. B. auf einer Warn- oder Sicherheitsweste
Der Sicherheitsmitarbeiter muss für Dritte eindeutig als Wachperson erkennbar sein.
Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich bei:
• Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Bezug
• Einlass- und Ordnungsdiensten, z. B. bei Diskothekentürstehern
• der Bewachung von Flüchtlings- und Asylunterkünften
• Großveranstaltungen


Wann muss ein Sicherheitsmitarbeiter Dienstkleidung tragen?
Warum darf die Dienstkleidung privater Sicherheitskräfte hoheitlichen Uniformen nicht ähneln?
Welche Angaben muss die Kennzeichnung von Wachpersonal mindestens enthalten?
Welche Sonderregel gilt für Ladendetektive?
Umgang mit Waffen & Munition
Werden im Sicherheitsdienst Waffen im Rahmen des Einsatzes geführt oder eingesetzt, zum Beispiel beim Geld- und Werttransport, treffen den Unternehmer besondere gesetzliche Verpflichtungen.
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass Waffen und Munition sicher und ordnungsgemäß in den vorgesehenen Behältnissen aufbewahrt werden.
Diese Waffen dürfen nur auf ausdrückliche und eindeutige Anweisung des Unternehmers von den Mitarbeitern im Dienst geführt werden.
Er muss sicherstellen, dass Waffen und Munition nach Dienstende vollständig und ordnungsgemäß zurückgegeben werden.
Jeder Gebrauch einer Waffe ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Außerdem darf der Unternehmer nur Mitarbeiter einsetzen, die für das Führen von Waffen persönlich geeignet und entsprechend qualifiziert sind.
Welche Verantwortung trägt der Unternehmer beim Umgang mit Waffen und Munition im Sicherheitsdienst?
Unter welcher Voraussetzung dürfen Mitarbeiter Waffen im Dienst führen?
Was ist nach jedem Gebrauch einer Waffe zu tun?
Wer ist über waffenrelevante Vorfälle zu informieren?
Verstöße & Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Bewachungsverordnung (BewachV) oder die Gewerbeordnung (GewO) können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen sind zusätzlich gewerberechtliche Maßnahmen möglich (Auflagen, Untersagung, Widerruf der Erlaubnis).
