Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Sicherheitsregeln, die Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern sollen.
Sie werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen und gelten für Arbeitgeber sowie Beschäftigte.

Gesetzliche Unfallversicherungsträger sind die Berufsgenossenschaften.
Für das Bewachungsgewerbe und damit für Sicherheitskräfte ist insbesondere die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig.

Berufsgenossenschaften übernehmen Prävention, Versicherungsschutz und Rehabilitation bei Arbeitsunfällen.
Sinn und Zweck der Unfallverhütungsvorschriften ist es, Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, Gefahren zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Im Sicherheitsdienst betreffen Unfallverhütungsvorschriften insbesondere das Tragen vorgeschriebener persönlicher Schutzausrüstung, den sicheren Umgang mit Einsatzmitteln – unter anderem auch mit Waffen sowie das richtige Verhalten in Gefahrensituationen.

Beispiel: Nach § 7 DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ dürfen Versicherte gefährliche Arbeiten grundsätzlich nicht allein ausführen, wenn dadurch eine besondere Gefährdung besteht.

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DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist die grundlegende Unfallverhütungsvorschrift für alle Unternehmen.
Sie legt fest, welche Pflichten Unternehmer und Versicherte haben, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Pflichten des Unternehmers:
• Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (Risiken ermitteln und bewerten)
• Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung
• Mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten über Gefahren und Schutzmaßnahmen (mit Dokumentation)
• Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und Festlegung von Verantwortlichkeiten
• Schutz der Beschäftigten bei Außeneinsätzen (z. B. vor Wettereinflüssen)
• Sicherstellung einer funktionierenden Erste-Hilfe-Organisation
• Minimierung erkannter Gefahrenquellen und sichere Gestaltung der Arbeitsplätze

Pflichten der Versicherten:
• Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
• Befolgung von Weisungen zum Arbeitsschutz
• Ordnungsgemäße Benutzung von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung
• Erkennbare Gefährdungen oder Mängel im Rahmen der Möglichkeiten absichern
• Gefahren unverzüglich dem Vorgesetzten melden

Wichtiger Hinweis zum Geltungsbereich:
Die DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat oder ob Arbeitnehmer aus dem Ausland zur Arbeitsleistung nach Deutschland entsendet werden.

Rechtsfolgen bei Verstößen:
Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten mit Personenschaden können zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen entstehen.

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