Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – Allgemeine Einführung
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine wichtige Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe.
Sicherheitsmitarbeiter schützen Menschen, Gebäude, Veranstaltungen, Geschäfte und andere Einrichtungen. Deshalb müssen sie ihre Rechte, Pflichten und gesetzlichen Grenzen genau kennen.
Private Sicherheitskräfte sind keine Polizeibeamten und besitzen grundsätzlich keine staatlichen Sonderrechte. Sie dürfen vor allem die Rechte anwenden, die auch jedem anderen Menschen zustehen. Zusätzlich können ihnen durch den Auftraggeber bestimmte Rechte übertragen werden, zum Beispiel das Hausrecht.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Inhalte müssen nicht nur auswendig gelernt, sondern auch verstanden und auf praktische Situationen angewendet werden.
Die Prüfungsinhalte werden in neun Themengebiete aufgeteilt:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
In diesem Themengebiet geht es um die Aufgaben des Staates, der Polizei, der Ordnungsbehörden und privater Sicherheitsdienste.
Außerdem werden wichtige Grundrechte aus dem Grundgesetz (GG) behandelt. Dazu gehören zum Beispiel die Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die Teilnehmer lernen, welche Aufgaben nur der Staat übernehmen darf und wo die Grenzen privater Sicherheitskräfte liegen.
2. Gewerberecht
Das Gewerberecht enthält wichtige Vorschriften für Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsmitarbeiter.
Behandelt werden insbesondere die Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV).
- • Welche Qualifikation für eine Tätigkeit benötigt wird
- • Welche Aufgaben nur mit Sachkundeprüfung ausgeübt werden dürfen
- • Welche Pflichten im Sicherheitsdienst gelten
- • Welche Bedeutung der Dienstausweis und das Bewacherregister haben
3. Datenschutzrecht
Sicherheitsmitarbeiter arbeiten häufig mit persönlichen und vertraulichen Daten. Dazu gehören zum Beispiel Namen, Adressen, Ausweisdaten, Besucherlisten und Videoaufnahmen.
Wichtige Vorschriften sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Teilnehmer lernen, wann Daten erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden dürfen und wie persönliche Informationen geschützt werden müssen.
4. Bürgerliches Recht
Das Bürgerliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Das wichtigste Gesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- • Eigentum und Besitz
- • Hausrecht
- • Schadensersatz
- • Notwehr und Notstand
- • Selbsthilfe
- • Besitzwehr und Besitzkehr
Die Teilnehmer lernen, welche Rechte jeder Mensch in bestimmten Situationen anwenden darf und welche gesetzlichen Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen.
5. Straf- und Strafverfahrensrecht
Das Strafrecht bestimmt, welche Handlungen strafbar sind. Das wichtigste Gesetz ist das Strafgesetzbuch (StGB).
- • Hausfriedensbruch
- • Beleidigung
- • Körperverletzung
- • Nötigung und Bedrohung
- • Diebstahl und Raub
- • Freiheitsberaubung
- • Sachbeschädigung
Zum Themengebiet gehört auch die Strafprozessordnung (StPO). Sie regelt unter anderem die vorläufige Festnahme nach § 127 Absatz 1 StPO.
Außerdem lernen die Teilnehmer wichtige Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und Nothilfe kennen.
6. Umgang mit Waffen
In diesem Themengebiet werden die Grundlagen des Waffenrechts behandelt. Das wichtigste Gesetz ist das Waffengesetz (WaffG).
- • Welche Gegenstände als Waffen gelten
- • Welche Waffen verboten sind
- • Welche Waffen oder Gegenstände erlaubt sein können
- • Was Erwerb, Besitz, Führen und Transport bedeuten
- • Welche Erlaubnisse benötigt werden
- • Welche Selbstschutzmittel grundsätzlich erlaubt sind
Auch erlaubte Waffen oder Selbstschutzmittel dürfen nicht grundlos gegen Menschen eingesetzt werden.
7. Unfallverhütungsvorschriften
Sicherheitsmitarbeiter müssen auf die Sicherheit anderer Menschen und auf ihre eigene Sicherheit achten.
Eine wichtige Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste. DGUV bedeutet Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
- • Arbeitsschutz
- • Persönliche Schutzausrüstung
- • Sichere Kontrollgänge
- • Gefährliche Einsätze
- • Unfallvermeidung
- • Richtiges Verhalten bei Unfällen
8. Umgang mit Menschen
Sicherheitsmitarbeiter haben täglich Kontakt mit unterschiedlichen Menschen. Dabei können Beschwerden, Missverständnisse, Aggressionen und Konflikte entstehen.
- • Richtige Kommunikation
- • Körpersprache und Wahrnehmung
- • Konflikte frühzeitig erkennen
- • Ruhiges und respektvolles Verhalten
- • Deeskalation
- • Umgang mit Menschenmengen und Paniksituationen
Außerdem werden Panikstimmung, Paniksturm und Panikstarre behandelt.
9. Grundzüge der Sicherheitstechnik
Sicherheitstechnik hilft dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Menschen sowie Sachwerte zu schützen.
- • Einbruchmeldeanlagen
- • Brandmeldeanlagen
- • Videoüberwachungsanlagen
- • Zutrittskontrollen
- • Schließanlagen
- • Mechanische Sicherungen
- • Funk- und Kommunikationsmittel
Sicherheitsmitarbeiter müssen verstehen, wie diese Einrichtungen funktionieren und wie sie bei einer Meldung oder Störung richtig reagieren.
Bedeutung für die Prüfung und den Beruf
Alle neun Themengebiete gehören zusammen. Ein Sicherheitsmitarbeiter muss Gefahren erkennen, richtig mit Menschen kommunizieren und gleichzeitig wissen, welche rechtlichen Maßnahmen erlaubt sind.
Für die Sachkundeprüfung reicht es nicht aus, nur Begriffe und Paragrafen auswendig zu lernen. Entscheidend ist, die Inhalte zu verstehen und in praktischen Situationen richtig anzuwenden.
Professionelle Sicherheitsmitarbeiter handeln aufmerksam, ruhig, respektvoll und rechtmäßig.
Zentrale Rechtfertigungsgründe und gesetzliche Befugnisse im Sicherheitsdienst
Notwehr, rechtfertigender Notstand, Selbsthilfe und die vorläufige Festnahme zählen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Sicherheitsdienst. Wer diese Befugnisse kennt und rechtssicher einordnet, schafft eine wichtige Grundlage für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und für das richtige Handeln in der Praxis.
